Antrag auf Befreiung und Abweichung zum Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Rösslstraße 8, Fl.Nr. 1559/16, BA 2020/46


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 18.01.2021

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Im Nachgang zum Bauantrag der in der öffentlichen Sitzung des Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschusses am 14.09.2020 behandelt wurde, werden noch folgende Abweichungen/Befreiungen beantragt:
  1. Befreiung von der Festsetzung A 7.2 des Bebauungsplans, zur Errichtung des Carports außerhalb des dafür festgesetzten Baufensters. Aufgrund der erfolgten Grundstücksteilung soll der Carport nicht an der östlichen, sondern an der westlichen Grundstücksgrenze errichtet werden. Dies entspricht der Planung des genehmigten Vorbescheids.
  2. Befreiung von der Festsetzung B 1.1 des Bebauungsplans, zur Überschreitung der zulässigen GRZ um 0,05 zur Herstellung einer wasserdurchlässigen Terrasse auf 0,23.
  3. Ausnahme von der Festsetzung B 3.4.1 des Bebauungsplans, aufgrund der geplanten Geländemodellierung, da die Höhendifferenz < 1,20 m beträgt.
  4. Abweichung von der Festsetzung 4.3 der Ortsgestaltungssatzung, da der dritte Stellplatz an der südlichen Zuwegung des Grundstücks nachgewiesen wird.

Beschluss

Den vorstehend beantragten Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 16:23 Uhr