Antrag auf isolierte Befreiung zum Einbau von zwei zusätzlichen Dachflächenfenstern, Steinberg 5b, Fl.Nr. 234/8, BA 2021/2
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 22.02.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Baugrundstück ist im FNP als Wohnbaufläche (W) dargestellt und liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 8 „Für das Gebiet südlich des Steinberges, nördlich der Aufkirchner Straße und westlich des Ortskerns“ in Hohenschäftlarn.
Geplant ist der Einbau von zwei zusätzlichen Dachfenstern auf der Nordseite. Beantragt wird die isolierte Befreiung von der Festsetzung B 3.1 des Bebauungsplans, wonach je Dachfläche maximal zwei, je Gebäude maximal vier Dachflächenfenster mit einer Breite von 0,8 m und einer maximalen Höhe von 1,20 m zulässig sind.
Im bestehenden Doppelhaus sind bereits vier Dachflächenfenster eingebaut. Die geplanten Fenster sind in der Größe 1,60 x 0,94 m geplant.
Die geplanten Fenster sollen der besseren Belichtung des Arbeitszimmers im DG dienen. Die Dachflächenfenster entsprechen der neuen Ortsgestaltungssatzung, da sie jeweils 1,50 m² Fläche aufweisen, mehr als 1 m Abstand zueinander aufweisen und lediglich ca. 5% Anteil der Dachfläche einnehmen.
Beschluss
Den beantragten Befreiungen zum Einbau von zwei zusätzlichen Dachfenstern mit jeweils ca. 1,50 m² wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.02.2024 16:32 Uhr