Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch der bestehenden Bebauung und Neubau von vier Doppelhäusern mit gemeinsamer Tiefgarage, Zeller Straße 34 - 36, Fl.Nrn. 1598/3, /4, /5, /6, /9 und /10, BA 4/2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 22.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 22.03.2021 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als Wohnbaufläche (W) dargestellt. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB.
Geplant ist der Abbruch der bestehenden Bebauung und der Neubau von vier Doppelhäusern mit gemeinsamer Tiefgarage. Die Baukörper sollen die Außenmaße von jeweils 8,52 m x 13,50 m, also eine überbaute Grundfläche von insgesamt 622,60 qm erhalten. 
Es liegt ein genehmigter Vorbescheid vor, gegen den eine Klage vor dem VG erhoben wurde. Die Gebäudeabmessungen und Höhen entsprechen der Planung des Vor­bescheids.
Die Bindungswirkung des Vorbescheids für ein nachfolgendes Baugenehmigungs­verfahren trifft primär sowohl die Baugenehmigungsbehörde, als auch die im Rahmen der Ein­vernehmens­erteilung Verfahrensbeteiligte Gemeinde Schäftlarn.
Das Bauvorhaben wurde zuletzt in der Sitzung des Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschusses am 18.01.2021 behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Aufgrund der Neufassung der BayBO sowie der neuen Satzung über die Abstandsflächen musste die Situierung der Gebäude auf dem Grundstück angepasst werden, dementsprechend verschiebt sich auch die Tiefgarage. Die Gebäude sind nun oberirdisch gleich (alle mit einer Schleppgaube und einem Quergiebel).
Beantragt werden folgende Abweichungen von der Ortsgestaltungssatzung:
  1. Wegen nicht durchgehender First- und Trauflinie: Um möglichst harmonisch die Gebäude in das starke Gefälle des Grundstücks einzubinden, müssen die Oberkanten Fertigfußboden unterschiedliche Höhen aufweisen, dementsprechend sind auch die Firsthöhen der einzelnen Häuser auf unterschiedlichen Höhen.
  2. Wegen Errichtung der Rohdeckenoberkante über dem Kellergeschoss teilweise mehr als 25 cm über der natürlichen Geländeoberfläche: Durch das starke Gefälle im Grundstück und trotz der möglichst harmonischen Einbindung ins Gelände lässt sich die teilweise Überschreitung der 25 cm nicht vermeiden.
  3. Wegen Veränderung der natürlichen Geländeoberfläche: Die Oberkante Fertigfußboden der einzelnen Häuser differiert um 3,5 m um so harmonisch wie möglich die Gebäude ins natürliche Gelände zu integrieren. Die Eingriffe wurden aufs Minimum reduziert.

Diskussionsverlauf

Herr Zattler erscheint.
Herr Waldherr ist der Auffassung, dass die Zwerchgiebel mit einer beabsichtigten Breite von 4,50m nicht dem genehmigten Vorbescheid entsprechen würden und in der beabsichtigten Breite weder nach der ÖBV 2000, noch der ÖBV 2020 zulässig wären. 
Eine Überprüfung der Verwaltung hat ergeben, dass gem. § 7 Abs. 2 Satz 3 der ÖBV 2020 Zerch- und Quergiebel ortsrechtskonform sind, soweit diese ein Drittel der Fassadenlänge und eine maximale Breite von 5,00 m nicht überschreiten. 
Hinsichtlich der Abstandsflächenrelevanz von Dachaufbauten ab dem 01.02.2021 müsste im Hinblick auf die nicht von der Feststellungswirkung des Vorbescheids erfassten Giebel geprüft werden, ob hierbei die Abstandsflächenvorgaben nach der neuen Rechtslage gewahrt werden.
Herr Tonnar weißt auf die Höhe der Tiefgaragenzufahrt hin. Der Erste Bürgermeister teilt mit, dass die geplante Tiefgarage so hoch sei, dass auch größere Familienautos ein- und ausfahren können. 
Frau Keller weißt aufgrund der zu schmalen Straße auf ein evtl. zukünftiges erhöhtes Verkehrsaufkommen und der damit verbundenen Problematik hin. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird unter Bezugnahme auf den genehmigten Vorbescheid erteilt und den beantragten Abweichungen hinsichtlich der Höhenlage wird zugestimmt. Weiteren Abweichungen wird ausdrücklich nicht zugestimmt. Die im Bauplan festgelegten Zwerchgiebel sowie den Gauben wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3

Datenstand vom 14.02.2024 16:35 Uhr