Tektur zum Bauantrag zum Neubau von zwei EInfamilienhäusern mit Garagen und Stellplätzen (hier: Verkleinerung des Gebäudes Haus Ost), Maubergerstraße 4, Fl.Nr. 116/11, BA 7/2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 22.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 22.03.2021 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als Wohnbaufläche (W) dargestellt und liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 16 für das Gebiet „An der Leiten, Mauberger- und Bahnhofstraße“ in Hohenschäftlarn.
Geplant ist die Tektur des Hauses 2 (Ost). Entgegen der genehmigten Planung soll ein kleineres Haus in den Maßen 8,00 x 9,46 m entstehen. Das Keller- und Dachgeschoss entfällt.
Aufgrund der neuen Abstandsflächensatzung wird eine Abweichung nach Art. 63 BayBO von der Abstandsflächensatzung benötigt. Da die ursprüngliche Baugenehmigung noch eine Restlaufzeit bis 08/2024 aufweist und sich die Belichtung/Belüftung durch die geringere Höhenentwicklung verbessert, empfiehlt die Bauverwaltung der Abweichung von der Abstandsflächensatzung in diesem Fall zuzustimmen.  

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt und der beantragten Befreiung von der Abstandsflächensatzung wird zugestimmt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 16:35 Uhr