Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung des Bauhofes in Büroräume, Starnberger Straße 52, Fl.Nr. 137/1, BA 2021/9


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 22.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 22.03.2021 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als Gemeinbedarfsfläche „Rathaus“ dargestellt. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB.
Geplant ist der Umbau und die Nutzungsänderung des bestehenden Bauhofes mit Werkstatt und Lagerflächen in Büroräume für die Gemeindeverwaltung.
Zur Herstellung der Büroräume werden Werkstatt und Lagerräume durch Trockenbauwände abgeteilt. Dabei entstehen vier Büros, die durch einen Mittelgang erschlossen werden. Zusätzlich werden an der Außenfassade die Tore verschlossen und durch Türen und Fenster ersetzt.

Diskussionsverlauf

Herr Waldherr schlägt vor, ein weiteres Fenster im Büro 2 (auf der Hofseite) einzuplanen. Der Erste Bürgermeister befürwortet den Vorschlag. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Ein weiteres Fenster im Büro 2 (auf der Hofseite)  soll  eingeplant werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 16:35 Uhr