Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines PoP-Gebäudes, Kapuzinerweg, Fl.Nr. 34/3, BA 2021/10
Daten angezeigt aus Sitzung: Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 19.04.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) | Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss | 19.04.2021 | ö | beschliessend | 5 |
Sachverhalt
Das Baugrundstück ist im FNP als Dorfgebiet (MD) dargestellt. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB.
Geplant ist die Errichtung eines PoP-Gebäudes (Point of Presence) für den Breitbandausbau der Gemeinde Schäftlarn durch die Deutsche Glasfaser GmbH.
Hierbei handelt es sich um eine Anlage für die Telekommunikation, das Gebäude weist eine Grundfläche von 14,78 m² auf.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.02.2024 16:36 Uhr