Formlose Bauvoranfrage zum An- und Umbau des bestehenden Gebäudes, Winklweg 7, Fl.Nr. 1486/0


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 17.05.2021

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als Wohngebiet (W) dargestellt und liegt im Umgriff des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 53 „Winklweg“.
Geplant ist der An- und Umbau des bestehenden Einfamilienhauseses. Die Grundfläche des bestehenden Bungalows soll durch diverse Anbauten um ca. 50 % erweitert werden. Der Baukörper widerspricht durch seine Grundform den Vorgaben der ÖBV. 

Diskussionsverlauf

Herr Waldherr ist der Auffassung, dass es sich bei dem beabsichtigten Anbau an das Bestandsgebäude um eine maßvolle Erweiterung im Sinne des vom Gemeinderat gefassten Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 53 Winklweg handelt, da bezogen auf die Grundstücksgröße eine GRZ von 0,18 nicht überschritten wird.

Der Erste Bürgermeister äußert, dass bei der der Realisierung der vorliegenden Bebauung mangels Erschließungsmöglichkeiten eine weitergehende Bebauung nicht mehr möglich wäre. Herr Blomeyer stimmt zu. Auch Herr Dr. Ruhdorfer ist der Ansicht, dass die Erschließung schwierig ist.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird gem. der vorgelegten Voranfrage in Aussicht gestellt. Die Verwaltung wird beauftragt beim Eigentümer anzufragen, ob im Anschluss an den Wendehammer ein Grunderwerb zur Verbreiterung des Wendehammers möglich wäre.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 16:49 Uhr