Formlose Anfrage zur Fassadengestaltung Lechnerstraße 2, Fl.Nr. 1396/14


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 17.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 17.05.2021 ö informativ 6

Sachverhalt

Im Nachgang zum Beschluss des Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschusses vom 19.04.2021 bittet die Antragstellerin um Freigabe der Fassadengestaltung entsprechend der Fotomontage, welche den Ratsmitgliedern über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt wurde.
Gem. Festsetzung A. 7.1 der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 33 ist bei Außenmauern Mauerwerk oder Sichtbeton, hell geschlämmt oder verputzt und hell gestrichen zulässig. 
Des Weiteren bittet sie um Klärung, ob die Befreiung von der Festsetzung 8 möglich ist, wonach notwendige Fenster von Schlaf- und Kinderzimmern an Fassaden, die Sichtverbindung zur Bahnlinie haben hinter Wintergärten anzuordnen, oder die betreffenden Räume mit einer schallgedämmten Lüftungseinrichtung auszustatten sind.
Für das Gebäude Lechnerstraße 2 liegt ein Bauantrag über die Nutzungsänderung in Co-Working-Räume beim Landratsamt vor. Von Seiten der Bauverwaltung wird keine Notwendigkeit zur Befreiung für die Errichtung von Wintergärten vor Schlaf- und Kinderzimmern gesehen, da keine Wohnnutzung stattfindet.

Beschluss

Sofern die Beton-Fassade entsprechend der Festsetzung des Bebauungsplans noch hell geschlämmt oder verputzt (fugenlos) und zusätzlich dazu in einer hellen Farbe (entsprechend Ortsgestaltungssatzung vom 18.02.2000 weiß oder helle Erdfarbe) gestrichen wird, entspricht dies den Vorgaben des Bebauungsplans.
Sollte eine Nutzungsänderung in Wohnräume geplant sein, ist ein entsprechender Antrag auf Nutzungsänderung einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 14.02.2024 16:49 Uhr