Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau des Erdgeschosses zur Teilung in zwei Wohneinheiten und Nutzungsänderung des Obergeschosses zur Erweiterung des Betriebs einer psychiatrischen Tagesklinik, Kloster Schäftlarn 8, Fl.Nr. 1257/0, BA 2021/15


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 21.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 21.06.2021 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als Sondergebiet – Benediktiner Abtei dargestellt. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB. 
Geplant ist die der Umbau des Erdgeschosses zur Teilung in zwei Wohneinheiten und die Nutzungsänderung des Obergeschosses zur Erweiterung des Betriebs einer psychiatrischen Tagesklinik. 
Beantragt wird die Abweichung von § 3 Abs. 2 der Stellplatzsatzung, da es sich um ein Bestandsgebäude handelt und die Errichtung einer Tiefgarage aufgrund des Bodendenkmals sowie der bestehenden Bebauung nicht möglich ist. Die notwendigen Stellplätze sollen alle oberirdisch angelegt werden.

Diskussionsverlauf

Herr Zattler kehrt in den Sitzungssaal zurück.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt und der beantragten Abweichung von der Stellplatzsatzung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 16:50 Uhr