Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses, Steinberg, Fl.Nr. 246/5, Steinberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 13.09.2021

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan als allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt und liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 46 „Steinberg/Kurzweg“.


Im Rahmen der formlosen Bauvoranfrage soll geklärt werden, ob die Gemeinde einer Befreiung vom festgesetzten Baufenster für die Errichtung eines Wohngebäudes zustimmen kann. Das Gebäude soll das Baufenster im Norden um max. 1,35 m überschreiten.

Diskussionsverlauf

Herr Dr. Ruhdorfer weist deutlich darauf hin, dass die Hangsituation und auf die Ortsrandlage geachtet werden muss. 

Herr Dr. Stoiber pflichtet Herrn Dr. Ruhdorfer im Hinblick auf die Ortsrandlage bei und verdeutlicht, dass für eine geringfügige Verschiebung des Baufensters um 1,35 m nach Norden aufgrund des geänderten Abstandsflächenrechts   eine sachliche Begründung vorliegt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen für die Überschreitung des Baufensters im Norden um max. 1,35 m wird in Aussicht gestellt. Der Bauwerber sollte vorab mit dem Landratsamt klären, ob eine entsprechende Befreiung genehmigt werden kann. Weitere Befreiungen bzw. Abweichungen vom Bebauungsplan, der Ortsgestaltungs-, Abstandsflächen- und Stellplatzsatzung werden nicht in Aussicht gestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 14.02.2024 17:17 Uhr