Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienhauses, Wolfratshauser Straße 50, Fl.Nr. 1398/2, BA 2021/27


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 13.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 13.09.2021 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als Mischgebiet (MI) dargestellt. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB. 
Geplant ist der Neubau eines Mehrfamilienhauses mit einer Grundfläche von 314,70 m² und damit eingehend einer GRZ von 0,30. Die Firsthöhe soll 14,22 m betragen, es sollen drei Vollgeschosse und ein Dachgeschoss entstehen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt, da das geplante Gebäude sich im Maß nicht in die Umgebungsbebauung einfügt (GRZ von max. 0,25 möglich). Das Gebäude soll entsprechend der umliegenden Bebauung parallel zur Straße ausgerichtet werden. Die notwendigen Stellplätze müssen in einer Tiefgarage untergebracht werden. Abweichungen von der Ortsgestaltungs-, Abstandsflächen- und Stellplatzsatzung werden nicht in Aussicht gestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 17:17 Uhr