Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelcarport, Am Hang, Fl.Nr. 1741, BA 2021/26
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 13.09.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Baugrundstück ist im FNP als Dorfgebiet (MD) dargestellt und liegt in der rechtsverbindlichen Einbeziehungssatzung „Am Hang“ in Neufahrn. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB.
Geplant ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelcarport sowie zwei Stellplätzen.
Beantragt wird die Befreiung von der Festsetzung C 6 (Wandhöhe max. 5,20 m), da bei der angrenzenden Bebauung (Fl.Nr. 1741/6) bereits eine Wandhöhe von 5,65 m vorhanden wäre. Laut den Baugenehmigungsunterlagen für den Anbau des auf gleicher Höhe situierten Nachbargebäudes aus dem Jahr 1982 weist dieses allerdings lediglich eine genehmigte Wandhöhe von 4,50 m auf.
Weiterhin wird die Befreiung von der Festsetzung C 10 (Ausgleichsfläche) beantragt, da aufgrund der neuen Abstandsflächensatzung das Wohnhaus in die Mitte des Grundstücks verschoben werden muss. Dadurch wird der nutzbare Grünbereich im Süden verkleinert. Ein Teil der Ausgleichsfläche soll in den östlichen Teil des Grundstücks verlegt werden, die geforderte Ausgleichsfläche von 242 m² wird vollumfänglich auf dem Grundstück eingehalten.
Die übrigen Vorgaben der Satzung werden eingehalten.
Diskussionsverlauf
Herr Dr. Ruhdorfer weist darauf hin, dass die Einbeziehungssatzung mit der Wandhöhe von max. 5,20 m auf der Grundlage eines Bauantrags der Eigentümer mit einer damals beantragten Wandhöhe 5,04 m erlassen wurde und die Gemeinde demgegenüber sogar eine um ca. 15 cm größere Wandhöhe vorgesehen hat. Aufgrund der Ortsrandlage und der niedrigen prägenden Bestandsgebäude besteht kein Spielraum für eine größere Wandhöhe.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt und der beantragten Befreiung von der Festsetzung C 10 (Ausgleichsflächen) wird zugestimmt. Abweichungen bzw. Befreiungen von der Ortsgestaltungs-, Abstandsflächen- und der Stellplatzsatzung sowie von der Festsetzung C 6 (Wandhöhe max. 5,20 m) wird nicht zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.02.2024 17:17 Uhr