Antrag auf Baugenehmigung zum Um- und Anbau des bestehenden Wohngebäudes sowie Errichtung einer Doppelgarage, Winklweg 7, Fl.Nr. 1486/0, BA 2022/26


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 25.07.2022

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt und liegt im Umgriff des rechtskräftigen einfachen Bebauungsplans Nr. 53 „Winklweg“. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB.
Bereits in der Sitzung des Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschusses vom 17.05.2021 wurde eine entsprechende Voranfrage behandelt.
Geplant ist der Um- und Anbau des bestehenden Einfamilienhauses und die Errichtung einer Doppelgarage. 

Diskussionsverlauf

Herr Waldherr und Herr Dr. Ruhdorfer stimmen überein, dass bei dem älteren Bestandsgebäude Gebäude Winkelweg 7 im konkreten Einzelfall eine Abweichung von der rechteckigen Grundrissform sowie Dachform vertretbar sind.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt und der Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung hinsichtlich der rechteckigen Grundrissform sowie Dachform wird zugestimmt. Es ist noch ein weiterer Stellplatz nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 14:42 Uhr