Herr Dipl.-Betriebswirt (FH) Dellefant vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband hat die Jahresabschlüsse der Wirtschaftsjahre 2019 und 2020 gemäß Art. 107 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) mit Bestätigungsvermerk vom 11.02.2022 geprüft.
Gegenstand der Prüfung waren die nach den deutschen handelsrechtlichen sowie den ergänzenden kommunalrechtlichen Vorschriften erstellten Jahresabschlüsse zum 31.12.2019 und 31.12.2020, jeweils bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und den entsprechenden Anhängen. Einbezogen in die Prüfung wurden auch die Buchführung, die Lageberichte, die Erfolgsübersichten sowie die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse.
Wesentliche Feststellungen:
Die Jahresabschlüsse sowie die Lageberichte 2019 und 2020 weichen durch Berichtigungen, die sich im Rahmen der Abschlussprüfung ergaben, von den in den Werkausschusssitzungen am 13.07.2020 bzw. 01.12.2021 vorgelegten Jahres-abschlüssen und Lageberichten ab. Es wurden redaktionelle Korrekturen vorgenommen. Finanzwirksame Auswirkungen ergaben sich in beiden Berichtsjahren nicht.
Die Jahresabschlüsse sind gemäß § 25 Abs. 3 EBV festzustellen.
Das Wirtschaftsjahr 2019 der Gemeindewerke Schäftlarn schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 13.789.940,26 € (Vorjahr: 13.614 T€) und einem Gewinn in Höhe von 182.077,76 € ab.
Der Jahresgewinn 2019 wurde in voller Höhe zur Tilgung von Vorjahresverlusten verwendet.
Das Wirtschaftsjahr 2020 der Gemeindewerke Schäftlarn schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 13.666.830,54 € (Vorjahr: 13.790 T€) und einem Verlust in Höhe von 214.116,59 € ab.
Der Jahresverlust 2020 wurde in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen.
Folgende Ergänzungen wurden vorgenommen:
- Die Lageberichte 2019 und 2020 wurden um eine Kapitalflussrechnung ergänzt:
Kapitalflussrechnung 2019
Für 2019 ergeben sich folgende Werte.
Im Jahr 2019 war der Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit positiv, er lag über dem Vorjahreswert.
Der Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit reichte zur Deckung der Mittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit aus.
Der Finanzmittelfonds wurde insgesamt um 732 T€ erhöht.
Kapitalflussrechnung 2020
Für 2020 ergeben sich folgende Werte.
Im Jahr 2020 war der Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit negativ, er lag unter dem Vorjahreswert.
Der Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit reichte diesbezüglich nicht zur Deckung der Mittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit aus.
Der Finanzmittelfonds wurde insgesamt um 145 T€ erhöht.
- In den Lageberichten wurden unter „Zusammenfassung und Ausblick“ Ergänzungen zur Coronapandemie eingestellt sowie das Ergebnis des Wirtschaftsplanes vom Folgejahr ergänzt:
Zusammenfassung und Ausblick 2019
Ab März 2020 wurde der Eigenbetrieb mit den Folgen der Corona Pandemie konfrontiert. Die kurz- und langfristigen nicht konkret abschätzbaren Auswirkungen auf das Betriebsergebnis als Folge des sich weltweit rapiden ausbreitenden und mutierenden Coronavirus sind derzeit schwer abschätzbar.
Lt. Wirtschaftsplan 2020 ergibt sich für das Wirtschaftsjahr 2020 ein Gewinn nach Steuern in Höhe von 23.400,00 €.
Zusammenfassung und Ausblick 2020
Auf Grund der Corona Pandemie ergaben sich bisher keine wesentlichen Auswirkungen auf den Eigenbetrieb. Durch den Anschluss- und benutzungszwang gehen wir von keinen größeren Auswirkungen aus.
Lt. Wirtschaftsplan 2021 ergibt sich für das Wirtschaftsjahr 2021 ein Verlust nach Steuern in Höhe von 154.150,00 €.
Gesamtaussage der Jahresabschlüsse:
Der Bilanzaufbau zeigt als Folge der hohen langfristigen Vermögensposten eine im üblichen Rahmen liegende Anlagenintensität und gibt angesichts der guten Eigenkapitalausstattung von 87% keinen Anlass zu Beanstandungen.
Die Finanzlage des Eigenbetriebs ist auf Grund des positiven Cash Flows aus der laufenden Geschäftstätigkeit bei gleichzeitig gestiegenen Investitionen weiterhin als gut zu beurteilen.
Die Ertragslage des Gesamtbetriebes ist durch die Vorgaben des KAG geprägt, in 2019 als betriebswirtschaftlich zufriedenstellend und in 2020 als betriebswirtschaftlich nicht zufriedenstellend zu beurteilen.
Im Bereich der Geschäftsführung hat die Prüfung keine Besonderheiten ergeben, welche gegen eine Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sprechen.
Die Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und die Schlussbemerkung können dem Bericht über die Prüfung der Jahresabschlüsse und der Lageberichte 2019 und 2020 des Eigenbetriebs Gemeindewerke Schäftlarn entnommen werden.
Der Bericht über die Prüfung der Jahresabschlüsse und der Lageberichte 2019 und 2020 der Gemeindewerke Schäftlarn wurde den Werkausschussmitgliedern über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.