Antrag CSU-Fraktion: Finanzielle Beteiligung der Gemeinde Schäftlarn an Windkraftanlagen im Forstenrieder Park zur Sicherung/Abdeckung des gemeindlichen Bedarfs an erneuerbaren Energien


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 29.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 29.03.2023 ö 6

Sachverhalt

Die CSU-Fraktion stellt folgenden Antrag: 
Der Gemeinderat beschließt im kommenden Haushalt für eine Beteiligung an den zukünftigen Windkraftanlagen im Forstenrieder Park 400.000 Euro einzustellen. Mit diesem Betrag erhält die Gemeinde einen Anteil an der Stromproduktion, der rechnerisch den gemeindlichen Strombedarf abdeckt. 
Begründung: Die Gemeinde Schäftlarn hat einen jährlichen Strombedarf von etwa 1 Mio. kWh. Mit den bisher errichteten und geplanten PV-Anlagen (Grundschule, Klärwerk Dach + Schlammbecken, Wasserhochbehälter, Kinderkrippe, FW und Bauhof, Rathausnebengebäude) können mindestens 400.000 kWh schon selbst produziert werden. Eine Windkraftanlage soll einen Ertrag von 10 Mio. kWh liefern. Um die der Gemeinde noch fehlenden 600.000 kWh durch eigene Produktionsanlagen zu erzeugen, muss die Gemeinde eine Beteiligung von 6% an einer WKA erwerben. Hierfür wären 400.000 Euro (360.000 Euro plus 10% Sicherheitszuschlag) ein ausreichender Betrag, da eine WKA im Forstenrieder Park laut Aussagen des „Windkümmerers“ etwa 6 Mio. Euro kosten soll.

Stellungnahme der Verwaltung: Die Gemeindeverwaltung unterstützt den Antrag der CSU-Fraktion. Seitens der Verwaltung wird eine Beteiligung von 500.000 Euro vorgeschlagen. Die Kosten für ein Windrad liegen nach den aktuellsten Kostenschätzungen der ARGE bei 7 Millionen Euro pro Windrad. 
Da momentan noch keine genauen Berechnungen der Kosten für die vier Windräder von der ARGE veröffentlicht wurden und auch die Beteiligungsmöglichkeiten von der ARGE derzeit erst erarbeitet werden, schlägt die Verwaltung vor den Antrag vorerst zurück zu stellen und diesen in den Haushaltsberatungen für den Haushalt 2024 zu beraten.

Diskussionsverlauf

Herr Lankes befürwortet den Antrag der CSU-Fraktion. Er fragt nach, ob sich der Strombedarf von 1 Mio. kWh lediglich auf die kommunalen Liegenschaften bezieht. Herr Dr. Ruhdorfer bestätigt dies. Herr Lankes ist der Auffassung, dass nicht nur der gemeindeeigene Strombedarf, sondern der sich mittel- bis langfristig ergebende Strombedarf in Höhe von 30 Mio. kWh für die gesamte Gemeinde als Maßstab herangezogen werden sollte. Des Weiteren soll die Höhe der Beteiligung nicht gedeckelt werden. 
Herr Metz merkt an, dass die Summe der Beteiligung erhöht werden soll, um mehr Anteile und somit mehr Mitspracherecht zu erwerben. 
Der Erste Bürgermeister teilt mit, da die Kommunen als Hauptakteure fungieren diese ohnehin mehr Mitspracherecht haben. Weiter führt er aus, dass das Projekt sich in kommunaler und privater (Bürgerbeteiligung) „Hand“ befindet. 
Herr Bieberbach spricht sich ebenfalls dafür aus, dass der Stromverbrauch des gesamten Gemeindegebiets als Orientierungshilfe dienen soll.

Beschluss

Bis die endgültigen Zahlen der ARGE Windkraft zu den genauen Kosten der vier Windkraftanlagen vorliegen und die konkreten Beteiligungsmöglichkeiten für die Kommunen und die Bürgerinnen und Bürger von der ARGE vorgestellt werden, wird der Antrag zurückgestellt und an die Haushaltsberatungen für den Haushalt 2024 verwiesen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 13:31 Uhr