Aufstellungsbeschluss für den BPlan Nr. 59 "PV-Freiflächen-PV-Anlage am Hochbehälter"
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 29.03.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Gemeindewerke Schäftlarn beabsichtigen am Hochbehälter am Steinberg eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu errichten. Da eine Freiflächenphotovoltaikanlage im konkreten Fall keinem Privilegierungstatbestand unterfällt, hat der Werkausschuss am 06.03.2023 beschlossen, dem Gemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplans zu empfehlen.
Durch die Freiflächen-PV-Anlage soll der vor Ort produzierte Strom vorrangig zur Deckung des eigenen Strombedarfes genutzt werden. Der Überschuss wird gegebenenfalls ins öffentliche Netz eingespeist.
Die Anlage soll innerhalb der eingezäunten Fläche auf den Flurnummern 243/1 und 243/3 errichtet werden:
Eine Anpassung des Flächennutzungsplans ist voraussichtlich nicht erforderlich, das künftige Plangebiet dort bereits als Fläche für Versorgungsanlagen (Wasserversorgung) dargestellt ist:
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des BPlans Nr. 59 „PV-Freiflächenanlage am Hochbehälter“. Die Planungskosten sowie die evtl. erforderlichen Kosten für den Nachweis von ökologischen Ausgleichsflächen haben die Gemeindewerke zu tragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.02.2024 13:31 Uhr