Billigungs- und Darlegungsbeschluss zur 1. Änderung des BPlans Nr. 16 „An der Leiten“ in Hohenschäftlarn
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 28.06.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der rechtskräftige Bebauungsplan „An der Leiten“ stammt aus dem Jahr 2000 und umfasst ein Wohn- und Mischgebiet, welches nordwestlich an den Bahnhof Hohenschäftlarn angrenzt und sich die Hangleite hinauf bis zur heutigen Siedlungsgrenze oberhalb der Erschließungsstraße „An der Leiten“ zieht. Im Südwesten wird der Bebauungsplan von der Starnberger Straße begrenzt.
Das Plangebiet ist durch einen hohen Durchgrünungsgrad sowie eine Hanglage geprägt. Erhaltenswerter Baumbestand sowie ortsbildprägende Grünflächen sind im Bebauungsplan entsprechend als zu erhalten festgesetzt.
Der Umgriff der geplanten 1. Änderung umfasst im Wesentlichen die Fl.-Nr. 1158/2 an der nordöstlichen Grenze des Bebauungsplangebiets. Bei den ebenfalls durch die Bebauungsplanänderung betroffenen Teilflächen der Fl.-Nr. 476/1 (Bahnhof) und 1167 (Straßenfläche An der Leiten) handelt es sich um öffentliche Erschließungsflächen, die in ihrem Bestand nicht verändert werden.
Im Änderungsbereich befindet sich derzeit nur ein Wohngebäude (An der Leiten Haus-Nr. 27), welches im Norden weit oben am Hang steht. Im rechtskräftigen Bebauungsplan sind bereits zwei Baufenster unterhalb des Bestandsgebäudes festgesetzt. Die Erschließung des gesamten Flurstücks erfolgt über einen kleinen schmalen Anliegerweg, der nordwestlich des bestehenden Bahnhofsparkplatzes von der Straße „An der Leiten“ abzweigt.
Im Sinne einer behutsamen Nachverdichtung wurde dazu in mehreren Entwürfen geprüft, ob ein drittes Baufenster landschaftsgerecht eingebunden werden kann. Dazu erfolgte eine Baumbestandsaufnahme (AGL 2021), eine Bodenuntersuchung (GHB Consult GmbH, 2023) sowie eine Untersuchung möglicher Beeinträchtigungen durch Schall- und Erschütterung (ACCON, 2023). Auf der Basis dieser Untersuchungen wurde der vorliegende Vorentwurf ausgearbeitet, der den bisher rechtskräftigen Bebauungsplan im Geltungsbereich der 1. Änderung vollständig ersetzen soll.
Überdies beabsichtigt die Gemeinde die planerische Sicherung einer möglichen künftigen Erweiterung der Park&Ride-Stellplätze parallel zu den Bahngleisen. Dadurch ist aber auch die Neuordnung der Erschließung sowie eine Verschiebung der Baufenster auf der Fl.-Nr. 1158/2 bedingt, welche durch die nun vorliegende 1. Änderung des Bebauungsplans sichergestellt werden soll.
Hinweis:
Die Fassung des erforderlichen Aufstellungs-, Billigungs- und Darlegungsbeschluss zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Schäftlarn ist in der kommenden Sitzung am 26.07.2023 zur Beschlussfassung vorgesehen (Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB).
Diskussionsverlauf
Herr Dr. Stoiber stellt die Frage, ob zu einem späteren Zeitpunkt die Aufstockung der Park&Ride-Stellplatzfläche mit einer zweiten Parkdeckebene bedacht werden sollte.
Herr Metz spricht sich unter Zustimmung des Ersten Bürgermeisters dafür aus, dass die Feuerwehraufstellflächen in den privaten Wegeflächen aus der Plandarstellung herausgenommen werden sollen.
Beschluss
Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 „An der Leiten“ nebst Begründung und Umweltbericht in Hohenschäftlarn wird jeweils mit Plandatum vom 28.06.2023 gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.02.2024 13:44 Uhr