Beratung und Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 für das Grundstück Fl. Nr. 1216 zur Errichtung eines Verwaltungsgebäudes
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 29.07.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Schönberger Group hat mit Schreiben vom 22.06.2015 mitgeteilt, dass sie den Neubau eines Verwaltungsgebäudes im südlichen Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 1216 plant, um in zwei Bauabschnitten etwa 170 Arbeitsplätze zu schaffen. Die Planung wurde bei einem Firmenbesuch am 16. Juli 2015 den teilnehmenden Mitgliedern des Gemeinderates vorgestellt.
Die südliche Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 1216 ist im Bebauungsplan Nr. 14 als Grünfläche festgesetzt. Die beabsichtigte Bebauung macht daher eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig.
Der Bebauungsplan kann entsprechend § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert werden.
Zur Einleitung des Änderungsverfahrens ist ein Beschluss des Gemeinderates notwendig. Die Details der Bebauungsplanänderung sowie die Billigung des Bebauungsplanentwurfes sollten dann im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss diskutiert und beschlossen werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 (2. Änderung). Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert. Die Kosten der Bauleitplanung sind vom Grundstückseigentümer zu tragen. Die Verwaltung wird beauftragt und bevollmächtigt, einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag vorzubereiten und abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.02.2024 11:47 Uhr