Für die Kindertagespflege (bei Tagesmüttern im Haushalt) und für die Großtagespflege (in den Räumen des Vereins KindErNetz e. V.) sind zwischen dem Landkreis München, dem Verein KindErNetz e. V. und der Gemeinde Schäftlarn neue Kooperationsvereinbarungen abzuschließen. Mit der Kindertagespflege sollen 25 Kinder und mit der Großtagespflege 20 Kinder gefördert werden.
Der Kreisausschuss des Landkreises München hat die Leistungen des Landkreises zur Finanzierung der staatlich geförderten Tagespflege (siehe Vereinbarung zur Großtagespflege und Vereinbarung zur Kindertagespflege) zum 23.02.2015 neu geregelt. Demnach ist bei fest angestellten Tagespflegepersonen durch die Verwaltung auf der Grundlage des vom Tagespflegeprojekt zu erstellenden Verwendungsnachweises abzurechnen. Übersteigt die Höhe der kindbezogenen Leistungen des Landkreises (Grundpauschale zur Anerkennung der Förderleistung sowie Erstattung angemessener Sachkosten zuzüglich des Qualifizierungszuschlags) die tatsächlichen Arbeitgeberaufwendungen für fest angestellte Tagespflegepersonen in Großtagespflege zuzüglich einer Pauschale für den Sachaufwand (derzeit 300 € pro Kind und Monat bei einer 40-stündigen Betreuung/Woche), ist dieser übersteigende Betrag dem Landkreis München vom Tagespflegeprojekt zurückzuerstatten.
Diese Verfahrensweise wurde zwar von einer Gemeinde moniert mit dem Hinweis, dass
diese Abrechnung im Vergleich mit freiberuflichen Tagespflegepersonen nicht sachgerecht
sei, da bei festangestellten Tagespflegepersonen in Großtagespflegestellen einerseits
die Landkreisförderung nicht in voller Höhe ausgeschöpft würde und andererseits
dem Pflegeprojekt angesichts notwendiger Investitions- und Mietkosten (z.B. Raummiete
für Großtagespflege) ein Defizit entstünde, das letztendlich von der Gemeinde gedeckt
werden müsste.
Das Kreisjugendamt vertritt jedoch die Auffassung, dass die Abrechnung der Förderleistung bei festangestellten Tagespflegepersonen ausschließlich nach Buchungszeiten und ungeachtet der tatsächlichen Arbeitgeberaufwendungen
erfolgen sollte, da andernfalls dem Pflegeprojekt finanzielle Mittel verbleiben würden (z.B. für Miet- und Investitionskosten), die nicht an die Tagespflegeperson weitergereicht werden.
Auf Grund der bisherigen Diskussionen in den Kreisgremien will sich der Landkreis
München im Rahmen der Kindertagespflege an Miet- und Investitionskosten jedoch bewusst nicht beteiligen, da ansonsten nicht ausgeschlossen werden könnte, dass sich
Kommunen aus rein finanziellen Erwägungen dafür entscheiden würden, Kindertagesbetreuung nicht mehr in Kinderkrippen (dort beteiligen sich die Kommunen an den Investitions- bzw. Mietkosten), sondern in der dann für sie vergleichsweise finanziell günstigeren Großtagespflege anzubieten.
Die Verwaltung weist daher darauf hin, dass die Gemeinde nach diesem Modell alle Sachkosten über € 300,- pro Kind und Monat zu tragen hätte.
Die Angelegenheit wurde mit dem Verein KindErNetz e. V. am 20.07.2015 erörtert. Da die Tagesmütter für die Großtagespflege vom Verein angestellt sind, muss der Verein die Sachkosten (Miete etc.) und die Overheadkosten (Kosten für Verwaltung und Leitung) tragen. Der Verein geht davon aus, dass deshalb für die Großtagespflege pro Jahr ungedeckte Sachkosten i. H. v. ca. € 20.000,- entstehen werden. Diese Kosten müsste dann die Gemeinde übernehmen. Der Verein KindErNetz e. V. ist bereit, das Großtagespflegeprojekt unter Hinnahme aller zusätzlichen Sach- und Overheadkosten bis August 2016 fortzuführen, wenn der im Jahr 2014 erwirtschaftete Überschuss i. H. v. € 15.000,- nicht an die Gemeinde Schäftlarn erstattet werden muss. Eine weitere Fortführung über diesen Zeitraum hinaus macht der Verein KindErNetz e. V. von einer verbindlichen Zusage zur Kostenübernahme abhängig.