Das Landratsamt München hat im Rahmen der letzten Gemeindebesichtigung im Jahr 2011, bei der grundsätzlich auch die Überprüfung des Ortsrechts vorgenommen wird, angeregt, die Erschließungsbeitragssatzung aus dem Jahr 1993 in einigen Bereich anzupassen.
Die Satzung aus dem Jahr 1993, die dem Satzungsmuster der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände entspricht, wurde damals nicht an die Verhältnisse in der Gemeinde Schäftlarn angepasst und sollte nach Auffassung des Landratsamtes in einigen Punkten geändert werden. Die derzeit gültige Satzung ist zwar nach Auffassung des Landratsamtes weder nichtig noch offensichtlich rechtswidrig; jedoch im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens angreifbar.
So sind in der Satzung z.B. die Nutzungsarten Messe-, Kongress-, Ausstellungs- und Hafengebiet sowie großflächige Handelsbetriebe genannt, die es in der Gemeinde nicht gibt (und voraussichtlich auch in der Zukunft nicht geben wird). Zudem sind die Straßenbreiten, bis zu welchen eine Beitragsfähigkeit besteht, nicht den Schäftlarner Verhältnissen angepasst.
Die Anregungen des Landratsamtes liegen zwar schon einige Jahre zurück; da in der Zwischenzeit jedoch keine (größere) Erschließungsmaßnahme abzurechnen war, wurde seitens der Bauverwaltung auch keine Eilbedürftigkeit zur Änderung bzw. zum Neuerlass der Erschließungsbeitragssatzung gesehen. Da aktuell jedoch die (endgültige) Abrechnung der Fischerschlößlstraße ansteht, empfiehlt sich ein Neuerlass der Satzung.
Als Grundlage für den Entwurf der neu zu erlassenden Erschließungsbeitragssatzung wurde nunmehr das Satzungsmuster des bayerischen Gemeindetages herangezogen.
Die (abrechenbaren) Straßenbreiten wurden an die Schäftlarner Verhältnisse (+ Sicherheitszuschlag) angepasst. Die wesentlichen Parameter (Anteil der Gemeinde 10 v.H., Eckgrundstücksermäßigung bei Doppelerschließung, Abrechnung nach Grundstücksfläche unter Berücksichtigung der tatsächlichen oder zulässigen Bebauung usw.) wurden unverändert übernommen.
Der Entwurf der Satzung ist der Vorlage beigefügt und wird in der Sitzung vorgestellt.