Die CSU-Fraktion Schäftlarn beantragt mit Schreiben vom 16.03.2016 die Beratung und Beschlussfassung über ein gemeindliches Wohnbauförderprogramm, da in der Gemeinde Schäftlarn kleinere und vor allem bezahlbare Wohnungen fehlen.
Die Überlegungen der Fraktion sind, im künftigen Baugebiet Stehbründl ein bis zwei Mehrfamilienhäuser auf den gemeindlichen Grundstücken zu errichten und über das neue kommunale Wohnungsbauförderprogramm - KommWFP zu finanzieren.
Zweck dieses Programms ist das Schaffen von bezahlbarem Mietwohnraum für Haushalte, die sich am Markt nicht mit angemessenem Mietwohnraum versorgen können. Dabei sollen auch anerkannte Flüchtlinge angemessen berücksichtigt werden. Belegungsrecht hat die Gemeinde.
Gefördert wird das Schaffen von Mietwohnraum durch Neubau, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden, einschließlich solcher, die bisher nicht zu Wohnzwecken genutzt wurden.
Umfang der Zuwendung ist eine Anteilfinanzierung:
30 % Zuschuss (der zuwendungsfähigen Gesamtkosten)
60 % zinsloses bzw. zinsverbilligtes Kapitalmarktdarlehen
10 % Eigenanteil der Gemeinde (kann auch der Wert des Grundstücks sein).
Mietbindung: nach § 22 Abs. 1 des Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
Bindungsdauer: 20 Jahre ab Bezugsfertigkeit
Laufzeit des Programms: 2016 – 2019.