Bedarfsplanung für Kinderbetreuung - Beratung und Beschluss über Bedarfsfestschreibung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.03.2017 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Das LRA München hat im Oktober 2016 alle Kommunen aufgefordert eine Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung einzureichen. Dazu waren die Anzahl der Kinder für die Jahrgänge 2002 bis 2015 sowie die aktuelle Auslastung der Kindertageseinrichtungen zu erheben. Aus diesen Daten sollte der Bedarf abgeleitet werden. Für den festgestellten Bedarf muss die Kommune dann entsprechende Betreuungskapazitäten bereitstellen.

Die Verwaltung hat dem LRA München mitgeteilt, dass es bisher noch keinen Gemeinderatsbeschluss zur Bedarfsfeststellung gibt und die abgegebene Bedarfsfeststellung insofern als vorläufig zu betrachten ist. Insbesondere für den Bedarf für die Betreuung von Schulkindern (für die kein Rechtsanspruch besteht) hat die Gemeinde Gestaltungsspielräume im Hinblick auf das Angebot. So kann festgelegt werden, dass die Betreuung nicht in Form des Hortes, sondern in Form der Schülermittagsbetreuung angeboten wird. 

Signifikant ist, dass bei den Schulkindern die Lücke zwischen Betreuungsbedarf und Betreuungsangebot besonders groß ist. Dies betrifft nicht nur die Anzahl der Plätze, sondern auch die Art der Betreuung. Eine Vielzahl von Eltern hat gegenüber der Gemeindeverwaltung den Wunsch erkennen lassen, dass eine Betreuung ihrer Kinder im Hort bevorzugt würde. Der in der beigefügten Tabelle angegebene Bedarf von sieben zusätzlichen Hortplätzen ist somit als nicht sehr realitätsnah anzusehen. Zwar besteht für Schulkinder kein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Dennoch sollte es Ziel sein, ein im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde bedarfsgerechtes Angebot für die Nachmittagsbetreuung von Schulkindern anzustreben. Die Schaffung von zusätzlichen Räumen im Rahmen des Neubaus der Turnhalle kann dazu langfristig einen wichtigen Beitrag leisten. Zur Verwirklichung von möglichst vielen Betreuungsplätzen, wäre dabei zu erwägen v. a. die Schülermittagsbetreuung auszubauen, da bei dieser Betreuungsform mehr Plätze pro Gruppe angeboten werden können. 

Der Familien- und Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 15.02.2017 über die Thematik beraten und hierzu folgenden Beschluss gefasst: 

Der Familien- und Sozialausschuss empfiehlt dem Gemeinderat insbesondere eine signifikante Erweiterung der Nachmittagsbetreuungsplätze für Schulkinder zu prüfen und dazu die Schaffung von entsprechenden Räumlichkeiten im Rahmen des Neubaus der Turnhalle zu unterstützen.  

Die Fachbereichsleiterin für Schulen beim AWO Kreisverband München-Land, Frau Bengel hat mitgeteilt, dass zur langfristigen Bedarfsdeckung Platz für acht Gruppen für die Schülermittagsbetreuung und vier Gruppen für den Hort eingeplant werden sollten. Bei Neubaumaßnahmen sollten die baulichen Richtlinien für Hortplätze berücksichtigt werden, damit könnte man bei einem etwaigen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Schulkinder zeitnah reagieren.

Die Verwaltung empfiehlt eine Festschreibung von 25 zusätzlichen Hortplätzen für die Bedarfsplanung. Die Plätze für die Schülermittagsbetreuung werden zu dieser Bedarfsplanung nicht hinzu gezählt. Diese sollten aber ebenfalls an den zusätzlichen Bedarf angepasst werden.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Bedarfsplan in der vorgelegten Fassung. Dabei wird festgelegt, dass 25 zusätzliche Hortplätze geschaffen werden sollen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.02.2024 09:42 Uhr