2. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Feuerwehrgerätehaus und Bauhof Hohenschäftlarn; Würdigung der Stellungnahmen sowie Feststellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.01.2019 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde in der Zeit von 13. November 2018 bis einschließlich 13. Dezember 2018 erneut öffentlich ausgelegt. Zudem wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der öffentlichen Auslegung in Kenntnis gesetzt und um Stellungnahme gebeten. Von Seiten der Öffentlichkeit gingen keine Äußerungen ein. 
Von folgenden Behörden wurden Stellungnahmen vorgelegt, jedoch weder Einwendungen noch Empfehlungen vorgetragen: 
  • Wasserwirtschaftsamt München, Schreiben vom 05.11.2018
  • Gemeinde Berg, e-mail vom 05.11.2018
Hinweise und Empfehlungen haben folgende Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange vorgebracht, welche den Mitgliedern des Gemeinderates vorliegen: 
  • Staatliches Bauamt Freising, Schreiben vom 07.11.2018
       Das staatliche Bauamt teilt mit, dass die Erschließung des Gebietes ausschließlich         über den bestehenden Kreisverkehr zu erfolgen hat und für die Feuerwehr lediglich         eine Alarmausfahrt direkt an die Staatsstraße angebunden werden darf. Zudem         wird darauf hingewiesen, dass es durch die Staatsstraße zu Emissionen kommt und         eventuell erforderliche Lärmschutzmaßnahmen nicht vom Baulastträger         übernommen werden.  
Beschluss (18 : 0): 
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Erschließungssituation ist in der nachfolgenden Bebauungsplanung entsprechend der Forderung des Staatlichen Bauamtes berücksichtigt. 
  • Landratsamt München, Schreiben vom 28.11.2018
       Das Landratsamt merkt an, dass in der Begründung darauf hingewiesen wird, dass         neben Bauhof und Feuerwehrgerätehaus auch ein Wertstoffhof geplant sei. Da die         Planung eines Wertstoffhofes aus dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf nicht         hervorgeht, seien die Aussagen in Übereinstimmung zu bringen. Zudem wird darum         gebeten, die in der Planung vorgesehene Gewerbefläche zu begründen und den         Bedarf zu erläutern. Abschließend stellt das Landratsamt noch fest, dass in der         Begründung ausgeführt ist, dass keine Wohnnutzung vorgesehen ist. Im         Bebauungsplanentwurf sei jedoch unter den Festsetzungen eine Wohnnutzung         geplant. Diese gegensätzlichen Aussagen seien in Übereinstimmung zu bringen.  
Beschluss (18 : 0): 
In der Begründung ist der Hinweis auf den Wertstoffhof zu streichen. Es ist zu ergänzen, dass die Gewerbefläche für kleinere Existenzgründer und ortsansässige Handwerksbetriebe vorgesehen ist. Bezüglich der Wohnnutzung hat der Gemeinderat zwischenzeitlich aufgrund der immissionsschutzrechtlichen Probleme beschlossen, auf die Wohnnutzung zu verzichten, sodass die Ausführungen im Umweltbericht richtig sind. Bei Punkt 3.3.5 Auswirkungen Lärm und Verkehrsbelastung in der Begründung ist der 3. Absatz ersatzlos zu streichen. Im Bebauungsplanentwurf wird dies noch entsprechend angepasst. 
  • BUND Naturschutz in Bayern e.V., Schreiben vom 03.12.2018

Zu den Schutzgütern Boden und Fläche stellt der BN fest, dass durch die Planung fruchtbare Böden versiegelt werden. Daher sollten mögliche Vermeidungsmaßnahmen geprüft und z.B. eine weiträumigere Nachverdichtung innerhalb des Gemeindegebietes genutzt werden. Ebenso wird vorgeschlagen, mehr Grünflächen zu schaffen. 
Zum Schutzgut Wasser befürchtet der BN, dass es trotz der tiefgelegenen Grundwasserschicht zu Schädigungen an dieser kommen kann. Daher sollten entsprechende Vermeidungsmaßnahmen ergriffen werden. Zudem sollte eine weitere Versiegelung vermieden werden. Es wird empfohlen, für die Heckeneingrünung regionale Laubholzgewächse zu verwenden, die besser (als Fichten) an den Standort angepasst sind und auch Brut- und Nistplätze für Vogelarten bieten. 
Zum Schutzgut Klima wird ausgeführt, dass die Baumart Fichte zukünftig Schwierigkeiten haben wird, im Gemeindegebiet von Schäftlarn zu wachsen. Daher seien weitere Verluste von Grünland nicht zu tolerieren. Stattdessen sollten deutlich mehr Flächen begrünt werden und die höhere Schadstoffbelastung des zu erwartenden Mehrverkehrs zu kompensieren. 
Bezüglich des Schutzgutes menschliche Gesundheit wird empfohlen mehr öffentliche Erholungsflächen zu schaffen um für die entfallenden Flächen eine Kompensation zu schaffen. 
Abschließend kritisiert der BN den geplanten Bau der Umgehungsstraße und fordert nochmals die Schaffung von Ersatzflächen für Gehölzrodungen.
Beschluss (18 : 0): 
Wie aus der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung hervorgeht, ist die Neuerrichtung des Feuerwehrgerätehauses sowie der Neubau eines Bauhofes aufgrund der derzeit extrem beengten Verhältnisse und der steigenden Anforderungen dringend erforderlich. Die Fläche der gegenständlichen Flächennutzungsplanänderung ist sowohl einsatztaktisch, als auch hinsichtlich der Anforderungen des Immissionsschutzes bestens geeignet. Andere geeignete Flächen stehen im Gemeindegebiet nicht zur Verfügung. Die weiteren Einwendungen und Empfehlungen können auf der Ebene der Flächennutzungsplanung -als vorbereitende Bauleitplanung- nicht gewürdigt werden. Dies ist erst auf der Ebene der Bebauungsplanung möglich. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass die Kritik an der Planung einer Umgehungsstraße vom gegenständlichen Verfahren vollkommen unabhängig zu betrachten ist.

Beschluss

Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung wird aufgrund der heute gefassten Beschlüsse angepasst. Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung wird hiermit festgestellt. Sie erhält das Datum vom heutigen Tag. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verfahrensunterlagen dem Landratsamt München zur Genehmigung vorzulegen und nach Erteilung der Genehmigung öffentlich bekannt zu machen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 19:48 Uhr