Beratung und Beschluss über Bestätigung des Kommandanten und des stv. Kommandanten der FF Ebenhausen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 16.01.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Am 06.01.2019 fanden die Wahlen der Kommandanten der FF Ebenhausen statt. Unter Beachtung der Vorschriften des Art. 8 Abs. 2 BayFwG wurden von den Einsatzdienstkräften der Freiwilligen Feuerwehr Ebenhausen Herr Alexander Kaiser, Gartenstr. 18a, 82067 Ebenhausen, zum Kommandanten und Herr Maximilian Glas, Krautgärten 15, 82057 Icking, zum stellvertretenden Kommandanten gewählt. Die Wahl zum Kommandanten bzw. zum stv. Kommandanten bedürfen der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Die Bestätigung ist zu versagen, wenn die Gewählten fachlich, gesundheitlich oder aus sonstigen wichtigen Gründen für das Ehrenamt ungeeignet sind (Art. 8 Abs. 4 BayFwG).
Zum Kommandanten einer Feuerwehr kann gewählt oder bestellt werden, wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres mindestens 4 Jahre in einer Feuerwehr Dienst geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat. Ausnahmsweise genügt es, wenn den Umständen nach anzunehmen ist, dass der Betreffende solche Lehrgänge in angemessener Frist mit Erfolg besuchen wird (Art. 8 Abs. 3 BayFwG). Die Regelungen der Abs. 2 bis 4 gelten auch für die Wahl des stv. Kommandanten (Art. 8 Abs. 5 BayFwG).
Gemäß Art. 6 Abs. 2 BayFwG können Feuerwehrdienst alle geeigneten Personen vom vollendeten 18. Lebensjahr bis zum vollendeten 63. Lebensjahr in der Gemeinde leisten, in der sie eine Wohnung haben, und in der Gemeinde, in der sie einer regelmäßigen Beschäftigung oder Ausbildung nachgehen. In besonderen Fällen reicht auch ein Wohnsitz in der jeweiligen Nachbargemeinde aus (Art. 6 Abs. 2 BayFwG). Herr Kaiser und Herr Glas haben das 18. Lebensjahr vollendet und danach mehr als 4 Jahre aktiven Dienst bei der Freiwilligen Feuerwehr Ebenhausen geleistet. Sie haben noch den Lehrgang zum Führen einer Feuerwehr abzuleisten. Dies ist Herrn Kaiser und Herrn Glas bewusst. Sie haben erklärt, dass sie den Lehrgang innerhalb eines Jahres absolvieren werden.
Das Benehmen mit dem Kreisbrandrat wurde unter der Maßgabe hergestellt, dass Herr Kaiser und Herr Glas den noch erforderlichen Lehrgang (Leiter einer Feuerwehr) innerhalb eines Jahres mit Erfolg besuchen. Die Tatsache, dass Herr Glas seinen Wohnsitz nicht im Gebiet der Gemeinde Schäftlarn hat, wird insofern für vertretbar gehalten, da die Entfernung zum Gerätehaus der FF Ebenhausen gering und die Alarmierung gesichert ist.
Die Verwaltung schließt sich der Auffassung des Kreisbrandrats an. Da auch keine Bedenken gegen die fachliche und gesundheitliche Eignung sowie aus sonstigen Gründen nicht bestehen, wird vorgeschlagen, die Wahl von Herrn Kaiser zum Kommandanten und von Herrn Glas zum stellvertretenden Kommandanten zu bestätigen.
Diskussionsverlauf
Der Erste Bürgermeister wünscht den neuen Kommandanten der FF Ebenhausen alles Gute für ihre Amtsführung.
Beschluss
Die Wahl von Herrn Alexander Kaiser, Gartenstr. 18a, 82067 Ebenhausen, zum Kommandanten und von Herrn Maximilian Glas, Krautgärten 15, 82057 Icking, zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Ebenhausen wird jeweils unter der auflösenden Bedingung bestätigt, dass innerhalb eines Jahres der Lehrgang für den Leiter einer Feuerwehr mit Erfolg besucht wird (Art. 8 Abs. 4 BayFwG).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.02.2024 19:48 Uhr