Wolfgang Herzog: Genehmigungsfähigkeit der BI-Variante zur Ortsumfahrung Hohenschäftlarn


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2019 ö 2.1

Sachverhalt

Es erscheint Herr Strobl.
Herr Herzog fragt an, ob mit den Grundstückseigentümern, deren Grundstücke von der Planung für die B-Variante für die Ortsumfahrung betroffen wären, bereits Vorgespräche stattgefunden hätten. Er führt weiter aus, dass diese seines Wissens nach nicht uneingeschränkt zum Verkauf bereit wären. In diesem Zusammenhang möchte Herr Herzog erfahren, ob dann ein Enteignungsverfahren für die betroffenen Grundstücke eingeleitet werden würde.
Der Erste Bürgermeister führt aus, dass sich – solange keine endgültige Entscheidung über die zu planende Trassenvariante vorliegt – Gespräche mit den Grundstückseigentümern schwierig gestalten, da bis dahin unklar ist, welche Grundstücke betroffen sind. Ggf. werden einvernehmliche Lösungen mit den Grundstückseigentümern angestrebt. Landwirten sollen möglichst gleichwertige Tauschflächen angeboten werden. Enteignungen kommen nur als Ultima Ratio in Betracht.

Datenstand vom 14.02.2024 19:58 Uhr