Mehrfamilienhaus Auenstraße; Billigung des geänderten Entwurfes
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 09.12.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) | Sitzung des Gemeinderates | 09.12.2020 | ö | 12 |
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung am 21.10.2020 wurde der Entwurf für den Neubau eines Mehrfamilienhauses im Rahmen des kommunal geförderten Wohnungsbaus in der Auenstraße vorgestellt und diskutiert. Heute liegt der geänderte Vorentwurf vor und soll durch den Gemeinderat gebilligt werden, damit wir in die Genehmigungsplanung gehen können. Es wurden folgende Änderungen in den Entwurf eingearbeitet:
- Gauben in der Breite der neuen ÖBV (1,50 m breit)
- Änderung in einigen Wohnungen in Bezug auf die Küche als reine Kochküche
- Änderung der Stellplätze und der Außengestaltung
- Einplanung von Solarkollektoren (inkl. Leerrohre für Photovoltaik)
Vorstellung der Änderung anhand des geänderten Entwurfes.
- Gauben in der Breite der neuen ÖBV (1,50 m breit)
- Änderung in einigen Wohnungen in Bezug auf die Küche als reine Kochküche
- Änderung der Stellplätze und der Außengestaltung
- Einplanung von Solarkollektoren (inkl. Leerrohre für Photovoltaik)
Vorstellung der Änderung anhand des geänderten Entwurfes.
Diskussionsverlauf
- Frau Keller wendet ein, dass in Zukunft bei den Neuplanungen auf mehr Innovation geachtet werden sollte
Frau Kötzner-Schmidt weist darauf hin, dass eine Photovoltaik und keine Solarthermie einzuplanen war
Herr Blomeyer spricht sich zukünftig auch mal für einen anderen Architekten aus
Herr Lankes weist ebenfalls auf die Photovoltaik und deren Potenzial der Vermarktung bzw. Eigennutzung hin
Frau Kötzner-Schmidt weist darauf hin, dass man nicht gänzlich auf Kellerfenster verzichten sollte und eine Durchlüftung bzw. Querlüftung der Mieterkeller einplanen sollte.
Frau Kötzner-Schmidt weist darauf hin, dass man nicht gänzlich auf Kellerfenster verzichten sollte und eine Durchlüftung bzw. Querlüftung der Mieterkeller einplanen sollte.
Beschluss
Der Gemeinderat billigt den Entwurf mit Stand vom 09.12.2020 zum Neubau eines Mehrfamilienhauses auf der Fl.Nr. 275/5, Gmkg. Schäftlarn, Auenstraße 9 mit folgenden Änderungen:
- es soll nicht Solarthermie sondern Photovoltaik eingeplant werden (Vorbereitung)
- im Keller ist neben den erforderlichen Kellerfenstern (Entrauchungsmöglichkeit) eine
Querlüftung der Mieterkeller zu ermöglichen
Die Eingabeplanung ist in Auftrag zu geben um dann zeitnah den Förderantrag stellen zu können.
- es soll nicht Solarthermie sondern Photovoltaik eingeplant werden (Vorbereitung)
- im Keller ist neben den erforderlichen Kellerfenstern (Entrauchungsmöglichkeit) eine
Querlüftung der Mieterkeller zu ermöglichen
Die Eingabeplanung ist in Auftrag zu geben um dann zeitnah den Förderantrag stellen zu können.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.02.2024 19:33 Uhr