Antrag auf Abweichung von der ÖBV zum Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines 3-Familienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1711/6, Am Hang 2 in Neufahrn, BA 2020/21


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 14.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 14.09.2020 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Im Nachgang zu dem am 25.05.2020 im Bauausschuss behandelten Bauantrag wird die isolierte Abweichung von § 11 Abs. 5 der ÖBV beantragt. Die Zufahrtsbreite zu den Garagen und Stellplätzen 3 und 4 wurde auf 6 m Breite geändert. Der Stellplatz 2 wird auch von der Vorfläche der Garagen angefahren. Stellplatz 1 ist behindertengerecht in der Nähe des Hauseingangs platziert.

Diskussionsverlauf

Dem Antrag wird ohne Wortmeldung zugestimmt.

Beschluss

Der Abweichung nach § 11 Abs. 5 der ÖBV wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 19:38 Uhr