Sachstandsbericht zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 "Garten-, Lechner-, Ulrich-von-Hassell- und Alpenblickstraße" in Ebenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.03.2021

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Mit dem Aufstellungsbeschluss vom 27.05.2020 hat der Gemeinderat die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 "Garten-, Lechner-, Ulrich-von-Hassell- und Alpenblickstraße" in Ebenhausen betreffend die Grundstücke Fl.Nrn. 1398/12, 1398/31, 1398/32 und 1398/33 zu ändern, um an dieser Stelle ein Mehrfamilienhaus mit gewerblicher Nutzung im Erdgeschoß errichten zu können. 
Der in Anlage beifügten Entwurfsplanung liegt bei einer festzusetzenden maximalen Wandhöhe von 6,75m die Einhaltung sowohl unser Abstandsflächensatzung vom 27.01.2021, der ÖBV 2020 sowie der Stellplatzsatzung und der Baumschutzverordnung zugrunde. Mit Ausnahme des in unserem Ortsrecht nicht vorgesehenen Erkers auf der Südseite sind besteht seitens der Verwaltung mit dem Entwurf Einverständnis.
Der wintergartenartige Anbau mit dem flachen Walmdach auf der der Lechnerstraße zugewandten Giebelseite ist in Anbetracht der Lage im Mischgebiet gegenüber dem vormaligen Postgebäude städtebaulich zu befürworten. Dies gilt insbesondere, wenn man sich die Begründung Ziffer 4 Buchstabe b) zum rechtskräftigen Bebauungsplan vor Augen führt:
 


Zur Lechnerstraße hin soll eine gewerbliche Nutzung mit ca. 150 m2 Ladenfläche ausgewiesen werden, im Übrigen soll Wohnnutzung vorgesehen werden.
Die Verwaltung beabsichtigt, dem Gemeinderat eine nach Maßgabe der vorstehenden Eckpunkte verfahrensreif ausgearbeiteten Bebauungsplanentwurf zur Fassung eines Billigungs- und Auslegungsbeschlusses zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorzulegen.

Diskussionsverlauf

Frau Kötzner-Schmidt erscheint. 

Herr Blomeyer begrüßt die grundsätzliche Planung. Er fragt an, ob eine höhere Baudichte sowie eine größere Wandhöhe möglich wäre. 

Aufgrund des Gebietscharakters der überwiegend von einer villenartigen Bebauung geprägt ist, spricht sich der Erste Bürgermeister gegen eine weitergehende Verdichtung aus.  Durch die Bebauungsplanänderung findet bereits eine maßvolle Nachverdichtung auf der Grundlage der Abstandsflächensatzung statt.

Datenstand vom 14.02.2024 15:57 Uhr