2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 "Garten- Lechner- Ullrich-von-Hassell- und Alpenblickstraße" in Ebenhausen - Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.06.2021

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Mit dem Aufstellungsbeschluss vom 27.05.2020 hat der Gemeinderat die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 "Garten-, Lechner-, Ulrich-von-Hassell- und Alpenblickstraße" in Ebenhausen betreffend die im Mischgebiet gelegenen Grundstücke Fl.Nrn. 1398/12, 1398/31, 1398/32 und 1398/33 zu ändern, um an dieser Stelle ein Mehrfamilienhaus mit gewerblicher Nutzung im Erdgeschoß errichten zu können. 
In der Gemeinderatssitzung vom 24.03.2021 wurde der aktualisierte Stand der Entwurfsplanung mit einer festzusetzenden maximalen Wandhöhe von 6,75m vorgestellt, welche sowohl die Einhaltung der Abstandsflächensatzung vom 27.01.2021, der ÖBV 2020 sowie der Stellplatzsatzung und der Baumschutzverordnung zugrunde liegt. 
Auf der Südseite des geplanten Gebäudes ist mittig ein 50cm vor die Außenwandlinie hervortretender Quergiebel, der den Festsetzungen der örtlichen Bauvorschrift zur Ortsgestaltung (ÖBV) vom 22.04.2020 entspricht, zulässig. Gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB wird im Bereich dieses Quergiebels die Abstandsfläche zur Grundstücksgrenze mit 4,90 m festgesetzt [siehe Festsetzung B) 2.6]. Diese aufgrund des Vorrangs des Bebauungsplans zugelassene Abweichung ist ortsplanerisch an dieser Stelle gut vertretbar, weil weder nachbarschützende Belange, noch das öffentliche Interesse einer Abweichung entgegenstehen.
Der wintergartenartige Anbau mit dem flachen Walmdach auf der der Lechnerstraße zugewandten Giebelseite ist in Anbetracht der Lage im Mischgebiet gegenüber dem vormaligen Postgebäude städtebaulich zu befürworten [Festsetzung B) 2.7]. Dies gilt insbesondere, wenn man sich die Begründung Ziffer 4 Buchstabe b) zum rechtskräftigen Bebauungsplan vor Augen führt:
Zur Lechnerstraße hin soll eine gewerbliche Nutzung mit ca. 150 m2 Ladenfläche ausgewiesen werden, im Übrigen soll Wohnnutzung vorgesehen werden.
Die von der 2. Änderung umfasste Gesamtgrundstücksfläche beträgt 1127 m2. Für das Hauptgebäude ist eine überbaubare Grundfläche von 320 m2 festgesetzt [Festsetzung A) 4.1].

Beschluss

Der Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 "Garten-, Lechner-, Ulrich-von-Hassell- und Alpenblickstraße" in Ebenhausen betreffend die im Mischgebiet gelegenen Grundstücke Fl.Nrn. 1398/12, 1398/31, 1398/32 und 1398/33 wird gebilligt. 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 16:09 Uhr