Die Fraktion der Grünen hat die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs (Zeichen 325.1 und 325.2) für den Bereich Eichendorffweg, Kapuziner Weg (südlicher Teil) und Jahnstraße beantragt.
Der Antrag für die Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone im oben genannten Bereich wurde der Polizeiinspektion Grünwald zur Stellungnahme vorgelegt. Die Stellungnahme der Polizeiinspektion Grünwald wurde den Ratsmitgliedern über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Mit Schreiben vom 23.03.2021 hat die Polizeiinspektion Grünwald eine fachliche Stellungnahme zu dem Antrag abgegeben.
Stellungnahme der Polizei
„Der Eichendorffweg, die Jahnstraße und der Kapuzinerweg (Südteil) spielen für den innerörtlichen und überörtlichen Verkehr nur eine geringe Rolle, sie werden in der Regel von Verkehrsteilnehmern von oder zu dortigen Grundstücken und der im Umfeld wohnenden Anwohner genutzt.
Es wurden die Unfalldaten aller o.a. Straßen der letzten drei Jahre ausgewertet. Es kam in diesem Zeitraum zu einer Verkehrsunfallflucht, bei dem ein niedriger Sachschaden entstand.
Verkehrsberuhigte Bereiche müssen durch ihre Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr nur untergeordnete Bedeutung hat. Entscheidend ist, dass die Fahrzeugführer schon aus dem äußeren Bild der Verkehrsfläche unmissverständlich den Eindruck gewinnen, dass sie sich nicht auf einer „normalen“ Straße befinden, sondern in einem Bereich mit deutlicher Gewichtung auf eine nicht verkehrliche Nutzung wie etwa von Aufenthalt und Spiel. Dies ist im Eichendorffweg und der Jahnstraße augenscheinlich nicht der Fall. Lediglich der Kapuzinerweg (Südteil) könnte diesen Eindruck erwecken.
Außerdem wäre ein Parken nur noch auf ausgewiesen Stellen erlaubt, was zu einer absichtlichen Behinderung des Durchfahrtsverkehrs führen soll, da nur so die Geschwindigkeitsreduzierung in einem verkehrsberuhigten Bereich erreicht wird.
Bei einer Inaugenscheinnahme der Örtlichkeit ist jedoch aufgefallen, dass lediglich im Eichendorffweg die zulässige Geschwindigkeit durch Z. 274 auf 30 km/h beschränkt ist. Die Straßen südlich der Starnberger Straße, Niederried, Unterdorf, Flurstraße, Jahnstraße und der Kapuzinerweg, sind jedoch ohne Geschwindigkeitsbeschränkung. Im Rahmen eines Gesamtkonzeptes für den innerörtlichen Straßenverkehr im Ortsteil Hohenschäftlarn, insbesondere auch zur Vereinheitlichung der Verkehrsregelungen, im Ortsbereich, würden wir anregen über eine Geschwindigkeitsvereinheitlichung durch Z. 274.1, Zone 30 km/h, nachzudenken. Die dann geltende Regel „rechts vor links“ würde die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit, auch im Eichendorffweg, fördern.“
Das Schreiben im Original liegt den Ausschussmitgliedern ebenfalls vor.
Weiter beantragt die Fraktion der Grünen die Prüfung anderer Straßenzüge im Gemeindegebiet, die sich für einen verkehrsberuhigten Bereich eignen könnten.