Verlängerung Kreditaufnahmebeschluss vom 27.10.2021
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 25.01.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat sich in den nichtöffentlichen Sitzungen am 09.12.2020 und 27.10.2021 mit der Kreditaufnahme für die Umsetzung des Wohnbauprojektes Auenstr. 9 befasst. Ursprünglich war hier eine Kreditaufnahme in Höhe von 1,3 Millionen € im Haushaltsjahr 2021 vorgesehen und wurde in der Haushaltssatzung so mit aufgenommen. Unsere Rechtsaufsicht genehmigte diese Kreditaufnahme. Auf Grund von Verzögerungen bei der Projektrealisierung und Verwerfungen in der Baubranche war dann die Umsetzung für 2022 mit angepassten Preisen und Krediterhöhung geplant. Auch diese Krediterhöhung wurde von unserer Rechtsaufsicht genehmigt. Da der Baubeginn nun erst im Frühjahr 2023 geplant ist, wurde der genehmigte Kredit bisher nicht abgerufen.
Da jedoch eine Kreditgenehmigung gem Art. 71 Abs. 2 GO nur für das beantragte und darauffolgende Haushaltsjahr gilt, muss die ursprüngliche Kreditgenehmigung für das Haushaltsjahr 2021 über 1,3 Mio. € erneut in der Haushaltssatzung 2023 festgesetzt und durch das LRA München genehmigt werden. Die Kreditgenehigung mit der Differnz zur angepassten Kostenschätzung in Höhe von 312.000 € aus dem Jahr 2022 bleibt bis zum Ende des Haushaltsjahres 2023 bestehen.
Eine weitere Erhöhung des Kredits ist aus Sicht der Verwaltung nicht vorgesehen und auf Grund der vorliegenden Kostenschätzung gar nicht möglich. Sollten die Ausschreibungen der Gewerke bessere Preise als die Kostenschätzungen ergeben, wird der Kreditaufnahmebetrag entsprechend nach unten korrigiert, damit die Förderung nicht gekürzt wird.
Beschluss
Der Gemeinderat bestätigt die Kreditaufnahmebeschlüsse vom 09.12.2020 und 27.10.2021 und beschließt die erneute Festsetzung der Kreditaufnahme aus dem Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 1.300.000 € in der Haushaltssatzung 2023.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.02.2024 13:23 Uhr