Beratung und Beschluss über den Haushaltsplan 2023, den Finanzplan 2022 - 2026 sowie den Stellenplan


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 25.01.2023 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Der Kämmerer erläutert den Haushaltsplan 2023 mit Finanzplan 2022 – 2026 in der Sitzung. Im Weiteren wird auf den umfassenden Vorbericht zum Haushalt verwiesen. Alle Unterlagen zum Haushalt sind als Anlagen beigefügt.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 11.01.2023 den Haushaltsplan 2023, die Finanzplanung 2022 - 2026 und den Stellenplan vorberaten. Nach umfassender Erörterung wurden abschließend folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem Haushalts- und Finanzplan in der Fassung vom 29.12.2022 mit den besprochenen und durchgeführten Änderungen zu. Die Liste der Änderungen ist Bestandteil der Niederschrift (Anlage 1). Sofern Anpassungen durch noch zu klärende Punkte notwendig sind, werden diese genehmigt. 
2. Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Buchungen für den Ausgleich des Haushalts 2023 und der Finanzplanungsjahre 2023 bis 2026 sowie die Zuführungen bzw. Entnahmen bei den Sonderrücklagen und der allgemeinen Rücklage vorzunehmen.
3. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den Haushaltsplan 2023 sowie den Finanzplan 2022 bis 2026 zu beschließen.
Stellenplan: Den Änderungen des Stellenplanes wird, wie von der Verwaltung vorgeschlagen und erläutert zugestimmt. Dem Gemeinderat wird vorgeschlagen, die Änderungen entsprechend in den Stellenplan aufzunehmen.

In der Folge wurden dann alle notwendigen Anpassungen von der Kämmerei durchgeführt. Das Ergebnis stellt sich wie folgt dar:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit                14.016.700 € 
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit                   6.031.500 € ab.
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für die Gemeindewerke Schäftlarn schließt
im Erfolgsplan
in den Erträgen mit                1.963.600 €
und Aufwendungen mit                2.510.80 €
und im Vermögensplan
in den Einnahmen und Ausgaben mit                2.326.500 €.

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 1.300.000 € festgesetzt.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögensplan Gemeindewerke Schäftlarn werden nicht festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt der Gemeinde und im Vermögensplan der Gemeindewerke Schäftlarn werden nicht festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 € festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Gemeindewerke Schäftlarn wird auf 50.000 € festgesetzt.

Die Haushaltssatzung der Gemeinde ist wegen der Kreditaufnahme für den Wohnungsbau genehmigungspflichtig. Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2023 in Kraft.

Der Kämmerer bedankt bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung für die Mitwirkung bei der Erstellung des umfangreichen Zahlenwerkes und den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses für die konstruktive Zusammenarbeit.
Nach Beschluss des Haushaltsplans 2023 und des Finanzplans 2022- 2026 durch den Gemeinderat werden diese der Rechtsaufsichtsbehörde (LRA München) zur Genehmigung vorgelegt. Sobald diese vorliegt, ist die Haushaltssatzung entsprechend bekannt zu machen.

Diskussionsverlauf

Es erscheint Herr Urban.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt den Haushaltsplan 2023 in der vorliegenden Fassung vom 19.01.2023, sowie die in der Anlage beigefügte Haushaltssatzung 2023 im Entwurf vom 19.01.2023 als Satzung. Der Haushaltsplan schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 14.016.700 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.031.500 €.
  2. Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan 2022-2026 in der vorliegenden Fassung vom 19.01.2023.
  3. Der Gemeinderat beschließt den Stellenplan in der vorliegenden Fassung vom 23.12.2022 bzw. 01.01.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 13:23 Uhr