Billigungs- und Auslegungsbeschluss des BPlans Nr. 56 "Südliche Zeller Straße" in Zell


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 26.04.2023 ö 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat am 27.10.2021 den Aufstellungsbeschluss für den BPlan Nr. 56 "Südliche Zeller Straße" in Zell im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gefasst.
Das dortige Wohngebiet ist durch die Hanglage sowie durch einen alten Baumbestand, der vorrangig aus alten Buchen besteht, geprägt. Die Bausubstanz ist in Teilen noch aus den 70er Jahren und zeigt einen deutlichen Investitionsstau. Einige Gebäude stehen zudem leer. In einigen Fällen wurde der Altbestand bereits abgerissen und durch Neubauten ersetzt. Dabei sind in jüngster Vergangenheit Baukörper entstanden, die eine deutliche höhere Baudichte bedingen und zudem auf den erhaltenswerten Baumbestand keine Rücksicht genommen haben. 
Problematisch ist im Bereich der Zeller Straße zudem die nur geringe Fahrbahnbreite, die durch einseitig parkende Fahrzeuge zusätzlich verringert wird, was immer wieder zu Behinderungen führt. Weiterhin besteht durch die Hanglage eine Gefährdung durch schnell abfließendes Hangwasser bei Starkregen. 
Im Bereich der Verkehrsfläche wurden die Entwässerungsanlagen (Gullis) bereits vergrößert, um anfallendes Wasser schneller ableiten zu können. Eine deutliche Erhöhung der Baudichte im Gebiet würde aber weitere Versickerungs- und Rückhalteflächen für das anfallende Niederschlagswasser kosten und die Gefährdungslage erhöhen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen deshalb die grundlegenden Rahmen­bedingungen zur verträglichen Nachverdichtung geregelt werden.

Diskussionsverlauf

Es erscheint Herr Ertl.
Herr Waldherr ist der Auffassung, dass im Bebauungsplanentwurf für Balkone und wasserdurchlässig ausgeführte Terrassen eine GR-Überschreitungsregelung in Höhe von insgesamt 10% vorgesehen werden sollte.
Der Erste Bürgermeister weist darauf hin, dass die im Entwurf vorgesehenen Baufenster sehr großzügig bemessen sind.
Herr Lankes befindet die im Planentwurf vorgesehenen Regelung gut, es sollten durch die von Herrn Waldherr vorgeschlagene Kompromissregelung die Baudichten nicht noch weiter nach oben verschoben werden.
Sodann lässt der Erste Bürgermeister über den Antrag von Herrn Waldherr in den auszulegenden Planentwurf eine GR-Überschreitungsregelung für Balkone und wasserdurchlässig ausgeführte Terrassen eine GR-Überschreitungsregelung in Höhe von insgesamt 10% aufzunehmen abstimmen.
Abstimmung: 11:9

Herr Blomeyer fragt nach, ob im Plangebiet erhaltenswerte Bausubstanz vorzufinden ist.
Frau Reiser verneint dies, insbesondere befinden sich im Plangebiet keine in die Denkmalschutzliste eingetragenen Baudenkmäler.

Beschluss

Der Entwurf für die BPlan Nr. 56 "Südliche Zeller Straße" in Zell nebst Begründung wird dem Planstand 26.04.2023 gebilligt. Es ist eine GR-Überschreitungsregelung von insgesamt max. 10% für Balkone und wasserdurchlässige Terrassen vorzusehen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 13:37 Uhr