Festsetzung der Wahlhelferentschädigung für die Landtagswahl 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 26.04.2023 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Am 08.10.2023 finden die Wahlen zum Bayerischen Landtag, sowie zum Bezirkstag von Oberbayern statt. Gemäß § 9 Abs. 2 Landeswahlordnung kann den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Tag der Abstimmung ein Erfrischungsgeld gewährt werden. 
Bei der Landtagswahl 2018 wurde eine Wahlhelferentschädigung i. H. v. € 60,- gewährt. Die Kommunen im Landkreis München planen für die Landtags- und Bezirkstagswahl 2023 eine Wahlhelferentschädigung zwischen € 80,- und € 120,- zu gewähren. So plant z. B. die Gemeinde Baierbrunn eine Entschädigung i. H. v. € 100,- oder die Gemeinde Grünwald i. H. v. € 80,- zzgl. Vollverpflegung mit drei Mahlzeiten.
Um eine ausreichende Anzahl an Wahlhelfern rekrutieren zu können wird daher vorgeschlagen für die Landtags- und Bezirkstagswahl 2023 eine Wahlhelferentschädigung i. H. v. € 100,- zu gewähren. 

Diskussionsverlauf

Herr Metz ist bei der Beratung und Abstimmung nicht anwesend.

Beschluss

Die Wahlhelferentschädigung für die Landtags- und Bezirkstagswahl 2023 wird auf € 100,- festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 13:37 Uhr