Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch eines landwirtschaftlichen Gebäudes und Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Halle/Garage, Kirchberg, Fl.Nr. 336/0, BA 2023/4


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 27.02.2023

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als Dorfgebiet (MD) dargestellt. Durch Erlass der Einbeziehungssatzung für das Grundstück Fl.Nr. 336/0 ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Mit Beschluss vom 13.12.2021 wurde zum Antrag auf Vorbescheid das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.
Geplant ist der Abbruch eines landwirtschaftlichen Gebäudes und Neubau eines EFH mit Einliegerwohnung und Halle/Garage. 
Die notwendigen fünf Stellplätze werden nachgewiesen.
Für die Erschließung des Baugrundstücks über die Fl.Nr. 335/1 und 334/0 ist noch eine Dienstbarkeit „Geh-, Fahrt- und Leitungsrecht“ vorzulegen.

Beschluss

Das gemeindliche wird Einvernehmen erteilt, sobald die Erschließung mittels Dienstbarkeit nachgewiesen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 13:54 Uhr