Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofs- und Bestattungsgebühren (Friedhofsgebührensatzung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.07.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 27.07.2016 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung hat der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) festgestellt, dass in der Friedhofsbenutzungssatzung der Begriff Familiengrab u. a. als mögliche Gräberart definiert wird. In der Friedhofsgebührensatzung wird für diese Gräberart hingegen der Begriff Doppelgrab verwendet. Es soll daher klar gestellt werden, dass es sich bei beiden Begriffen um die gleiche Gräberart handelt.

Gegenüber der derzeit geltenden Satzung ergibt sich folgende Änderung:

In § 2 Abs. 1 wird der Begriff Doppelgrab durch die Formulierung Familiengrab (Doppelgrab) ersetzt.    

Beschluss

Der Gemeinderat erlässt die o. g. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Friedhofs- und Bestattungsgebühren. Der Entwurf der Satzung ist Bestandteil der Niederschrift.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.02.2024 15:09 Uhr