Änderung der Satzung über die Benutzung der gemeindeeigenen Friedhöfe in Hohenschäftlarn und Zell


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.07.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 27.07.2016 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung hat der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) festgestellt, dass in der Benutzungssatzung der Begriff Familiengrab u. a. als mögliche Gräberart definiert wird. Im Verlauf der Satzung wird er mehrfach durch den Begriff Doppelgrab ersetzt. Es soll daher klar gestellt werden, dass es sich bei beiden Begriffen um die gleiche Gräberart handelt.

Gegenüber der derzeit geltenden Satzung ergibt sich folgende Änderung:

§ 15 Abs. 1 b) wird um das Wort „(Doppelgräber)“ ergänzt.   

Beschluss

Der Gemeinderat erlässt die o. g. Änderung zur Satzung über die Benutzung der gemeindeeigenen Friedhöfe in Hohenschäftlarn und Zell. Der Entwurf der Satzung ist Bestandteil der Niederschrift.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.02.2024 15:09 Uhr