Antrag der Fraktion GemeindeUnion zur Umfahrung für die Starnberger Straße in Hohenschäftlarn


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 23.11.2016 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 28. Oktober 2016 stellt die GU-Fraktion im Gemeinderat folgenden Antrag an den Gemeinderat:

„Der Gemeinderat möge beschließen, parallel und in Ergänzung zu den bisher gefassten Beschlüssen zur Umfahrung die Realisierbarkeit der Variante von der B11 durch den Wald nördlich von Hohenschäftlarn nach Schorn mit Vollausbau des AB-Anschlussstelle "Schorn" bei gleichzeitiger Schließung der Anschlussstelle "Schäftlarn" prüfen zu lassen.
Der erste Bürgermeister wird beauftragt, die beschriebene Variante dem "Ausschuss für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie" des Bayerischen Landtags vorzustellen und diesen um Unterstützung für die Realisierung bei den zuständigen Behörden zu bitten.
Der erste Bürgermeister wird weiterhin beauftragt, kurzfristig auch ein vorbereitendes Gespräch mit der Stadt Starnberg zu führen.“

Der Antrag wird folgendermaßen begründet:

„Diese Umfahrungsvariante nutzt die Planungen der Nachbarkommune zum wesentlichen Vorteil für Hohenschäftlarn. Im Vergleich zu den bisher bereits betrachteten Varianten ergeben sich folgende Vorteile:

       Komplette Entlastung der Starnberger Straße durch Schließung der bisherigen Anschlussstelle 
       Direkte, kurze Verbindung der A95 mit der B11 nördlich von Hohenschäftlarn 
       Keine Belastung der Schäftlarner Feldflur
       Sicherung der Weiterexistenz der betroffenen Schäftlarner Landwirte 
       Bannwaldersatzpflanzung ist höherwertig als die bestehende Fichten- Monokultur“

Aus Sicht der Bauverwaltung ist eine Beschlussfassung zur Untersuchung der Realisierbarkeit dieser neuen Variante derzeit verfrüht und nicht zielführend. Eine Variante über das Gebiet einer anderen Kommune bzw. über gemeindefreies Gebiet zu planen sollte zunächst im Einvernehmen mit den betroffenen Gebietskörperschaften erfolgen. Zum anderen wirft der Antrag eine ganze Reihe weiterer Fragen auf, deren Beantwortung –soweit möglich- erfolgen sollte, bevor weitere erhebliche Planungskosten produziert werden. 

Diese sind aus Sicht der Bauverwaltung:

       Zeithorizont zur eventuellen Realisierbarkeit eines Vollanschlusses „Schorn“ bzw. „Oberdill“ an die BAB A 95?
       Ist eine Schließung der Anschlussstelle „Schäftlarn“ der BAB A 95 von der Bevölkerung überhaupt gewünscht?
       Hat eine Verbindungstrasse von der BAB A 95 zur B 11 nördlich von Hohenschäftlarn durch den geschützten Bannwald überhaupt Aussichten auf Realisierbarkeit? (siehe hierzu Anlage; Information aus der GR-Sitzung vom 15.06.2016)
       Wo und von wem werden –im Fall einer Realisierbarkeit der Verbindungstrasse- die hierfür erforderlichen Ausgleichs- bzw. Ersatzflächen bereit gestellt?
       Weshalb wird das Ergebnis der Untersuchungen zur sogenannten BI-Trasse, welche im Rahmen der moderierten Bürgerbeteiligung vorgeschlagen wurde, nicht abgewartet?

Unabhängig davon empfiehlt sich natürlich ein Gespräch mit der Stadt Starnberg, um die Planungen zu erfragen und ggfs. zu hinterfragen, die von dort derzeit favorisiert werden.

Eine Befassung des zuständigen (Verkehrs-) Ausschusses des Bayer. Landtags wird nicht für zielführend angesehen. Diesem Ausschuss gehört u.a. Herr Staatsminister a.D., Dr. Bernhard, MdL, an, welcher unter anderem die Umsetzung des Südrings massiv verfolgt (siehe Anlage). 

Die Ausweitung der Planungen bzw. der Prüfung der Realisierbarkeit –wie im Antrag der GU-Fraktion formuliert- ist daher nach Auffassung der Bauverwaltung derzeit weder erforderlich noch sinnvoll.

Diskussionsverlauf

Frau Kötzner-Schmidt erläutert die Hintergründe für den Antrag. Demnach war die Veröffentlichung des Bundeverkehrswegeplanes Anlass Überlegungen zu einem BAB-Vollanschluss Schorn anzustellen. Zielrichtung ist dabei statt des geplanten Halbanschlusses Schorn einen Vollanschluss zu errichten und gleichzeitig die BAB-Ausfahrt Schäftlarn zu schließen. 

Im Verlauf der Diskussion wird zu bedenken gegeben, dass die Einplanung eines Vollanschlusses in Schorn hohe Kosten für die Errichtung und den Rückbau der BAB-Ausfahrt Schäftlarn verursachen würde. Die Flächenversiegelung würde weiter vorangetrieben werden und der Trassenverlauf würde über eine lange Distanz durch den schützenswerten Bannwald gehen. Dies würde einen großen Eingriff in die Natur darstellen. 
Zudem würden bei einer Schließung des BAB-Anschlusses Schäftlarn Rettungseinsätze der örtlichen Feuerwehren auf der A95 erheblich erschwert werden. Die Eintreffzeiten würden sich z. T. erheblich verlängern.

Der Erste Bürgermeister weist darauf hin, dass die Gemeinde im Landtag kein formales Antragsrecht hat. Das Verfahren sollte vorher geprüft werden.   

Beschluss 1

Der Antrag der GU-Fraktion vom 28.10.2016 wird abgelehnt. Unabhängig davon wird der erste Bürgermeister beauftragt, in einem Gespräch mit der Stadt Starnberg die dortigen Planungen zu erfragen und dem Gemeinderat anschließend darüber zu berichten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 10

Beschluss 2

Der Antrag der GU-Fraktion vom 28.10.2016 wird zurück gestellt. Der erste Bürgermeister wird zunächst beauftragt, in einem Gespräch mit der Stadt Starnberg die dortigen Planungen zu erfragen und dem Gemeinderat anschließend darüber zu berichten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.02.2024 15:25 Uhr