Beratung und Beschluss zur Aktualisierung der Gebührenbedarfsberechnung für die Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Schäftlarn für die Jahre 2018 bis 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Werkausschusses, 25.10.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 3. Sitzung des Werkausschusses 25.10.2017 ö vorberatend 5

Sachverhalt

Die Wassergebühren wurden letztmals zum 01.01.2014 festgesetzt. Die Gebührenbedarfsberechnung wurde durch das Büro Kommunalberatung Hurzlmeier GmbH erstellt.

Mit Schreiben vom 09.02.2017 beauftragte die Werkleitung das o.g. Büro mit der erneuten Gebührenbedarfsberechnung für die Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Schäftlarn.

In der Anlage wird das Ergebnis der Gebührenbedarfsberechnung detailliert dargestellt.

Das Gutachten der Kommunalberatung Hurzlmeier GmbH liegt seit 19.10.2017 vor.

Gem. Art. 8 Abs. 6 KAG sollen etwaige Kostenunterdeckungen in einem Zeit-raum bis zu höchstens vier Jahren ausgeglichen werden. Kostenüberdeckungen sind innerhalb des folgenden Bemessungszeitraums auszugleichen.

Die Nachkalkulation der Jahre 2013 bis 2017 stellt sich wie folgt dar:



Nach Art. 8 KAG sollen die Gebühren kostendeckend festgesetzt werden.
Die Gemeinde Schäftlarn erhebt neben der Grundgebühr – die gleich bleibt - auch eine Verbrauchsgebühr, welche sich aktuell wie folgt errechnet:

Die Verbrauchsgebühr beträgt damit ab dem 01.01.2018 1,64 €/m³ netto und steigt um 0,39 €/m³.

Der Gebührenausgleich aus den Jahren 2014 bis 2017 bewirkt einen Anstieg der Gebühr um 0,22 €/m³. Der Anstieg ist vorrangig auf die gestiegenen laufenden Unterhaltskosten zurückzuführen. Ferner sind die Überdeckungen aus den Jahren 2010 bis 2013, die sich im vergangenen Kalkulationszeit-raum (2014 bis 2017) gebührensenkend ausgewirkt haben, zwischenzeitlich ausgeglichen.

Unter Berücksichtigung eines Mittelwertes der letzten 12 Jahre, stehen wir mit 1,45 €/m³ (2010-2013: 1,45 €, 2014-2017: 1,25 € und 2018-2021: 1,64 €) und einer Grundgebühr in Höhe von 36,80 € gut da. Hier der Vergleich zu den Nachbarkommunen:
Kommune
Preis je m³
Grundgebühr
Icking
1,43 €
60,00 €
Baierbrunn
1,47 €
12,78 €
Wolfratshausen
1,47 €
keine
Straßlach-Dingharting
1,38 €
48,78 €
Starnberg
1,37 €
83,46 €
Berg
1,77 €
45,00 €
Münsing
1,59 €
67,34 €

Die Preise sind Netto-Preise.

Beschluss

Der Werkausschuss nimmt das Ergebnis der Aktualisierung der Gebührenbedarfs-berechnung der Kommunalberatung Hurzlmeier GmbH vom 19.10.2017 zur Kenntnis und beschließt, dem Gemeinderat die Festsetzung der neuen Wassergebühr in Höhe von 1,64 € je Kubikmeter ab dem 01.01.2018 zu empfehlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.02.2024 19:02 Uhr