Vorberatung zur 1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Schäftlarn (BGS/WAS) vom 16.10.2013


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Werkausschusses, 25.10.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Gemeindewerke Schäftlarn) 3. Sitzung des Werkausschusses 25.10.2017 ö vorberatend 6
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 15.11.2017 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 09.02.2017 beauftragte die Werkleitung die Firma Kommunalberatung Hurzlmeier GmbH mit der Beitrags- und Gebührenbedarfsberechnung für die Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Schäftlarn unter Berücksichtigung der Über- und Unterdeckungen der vergangenen Jahre für den Zeitraum 2013 bis 2017. Ferner erfolgte eine Vorauskalkulation für die Jahre 2018 bis 2021.

Mangels Datengrundlagen musste die Werkleitung 25.08.2017 den Auftrag für die Beitragskalkulation stoppen. Die Bauverwaltung wurde angehalten, das Zahlenmaterial (Grundstücks- und Geschoßflächen) für den nächsten Kalkulationszeitraum aufzubereiten.

Die Wassergebühr beträgt für den Kalkulationszeitrum 2018-2021 1,64 € (vorher 1,25 €) je Kubikmeter.

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabessatzung der Gemeinde Schäftlarn (BGS-WAS) vom 16.10.2013 ist entsprechend in § 10 zu ändern.

In der Anlage ist der Entwurf der 1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Schäftlarn (BGS-WAS) vom 18.10.2017 beigefügt.

Beschluss

Der Werkausschuss beschließt den beigefügten Entwurf der 1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Schäftlarn vom 18.10.2017 und empfiehlt dem Gemeinderat diesen Entwurf als Satzung zu beschließen. Der Entwurf der 1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung für die Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Schäftlarn vom 18.10.2017 ist Bestandteil der Niederschrift.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.02.2024 19:02 Uhr