Der Kämmerer erläutert den Haushaltsplan 2018 mit Finanzplanung 2017 – 2021 in der Sitzung. Im Weiteren wird auf den umfassenden Vorbericht zum Haushalt verwiesen. Alle Unterlagen zum Haushalt sind als Anlagen beigefügt.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 27.11.2017 den Haushaltsplan 2018, die Finanzplanung 2017-2021 und den Stellenplan vorberaten. Nach umfassender Erörterung wurden abschließend folgende Beschlüsse gefasst:
- Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem Haushalts- und Finanzplan in der Fassung vom 27.11.2017 mit den besprochenen und durchgeführten Änderungen sowie der noch zu kläremden Punkte zu. Die Liste der Änderungen ist Bestandteil der Niederschrift (Anlage 1).
- Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Buchungen für den Ausgleich des Haushaltes 2018 und der Finanzplanungsjahre 2019 bis 2021 sowie die Zuführungen/Entnahmen bei den Sonderrücklagen und der allgemeinen Rücklage vorzunehmen.
- Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den Haushaltsplan 2018 sowie den Finanzplan 2017 bis 2021 zu beschließen.
In der Folge wurden alle notwendigen Anpassungen von der Kämmerei durchgeführt. Das Ergebnis stellt sich wie folgt dar:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 10.617.300 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 7.522.200 € ab.
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für die Gemeindewerke Schäftlarn schließt
im Erfolgsplan
in den Erträgen mit 1.719.500 €
und Aufwendungen mit 1.626.000 €
und im Vermögensplan
in den Einnahmen und Ausgaben mit 825.400 €
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt werden festgesetzt in Höhe von 1.385.200 €.Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögensplan Gemeindewerke Schäftlarn werden nicht festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt der Gemeinde und im Vermögensplan der Gemeindewerke Schäftlarn werden nicht festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 200.000,00 € festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Gemeindewerke Schäftlarn wird auf 50.000,00 € festgesetzt.
Die Haushaltssatzung der Gemeinde ist wegen der Kreditaufnahme für den Wohnungsbau genehmigungspflichtig. Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2018 in Kraft.
Der Kämmerer bedankt bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung für die Mitwirkung bei der Erstellung des umfangreichen Zahlenwerkes und den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses für die konstruktive Beratung und Zusammenarbeit in der HFA-Sitzung am 27.11.2017.