Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2019; Prüfung und Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde Landratsamt München, Abt. Kommunalaufsicht
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 16.01.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Schreiben v. 10.12.2018, sowie ergänzendem Schreiben vom 13.12.2018, haben wir der kommunalen Rechtsaufsicht des Landratsamtes München die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Gemeinde Schäftlarn für das Haushaltsjahr 2019 sowie der Wirtschaftsplan der Gemeindewerke Schäftlarn (GWS)für das Wirtschaftsjahr 2019 zur rechtsaufsichtlichen Behandlung vorgelegt. Wegen der Kreditaufnahme für den Neubau eines Mehrfamilienhauses Stehbründlweg war dieser Teil des Haushalts genehmigungspflichtig.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan sowie der Finanzplan und das Investitionsprogramm wurden vom Gemeinderat der Gemeinde Schäftlarn in der öffentlichen Sitzung vom 12.12.2018 beschlossen.
Mit Bescheid des Landratsamtes München, Fachbereich Kommunale Rechtsaufsicht, vom 21.12.2018, Az.: 4.3.1-027-338/18, wurde die rechtsaufsichtliche Genehmigung zur Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 1,4 Mio. € erteilt. Die Genehmigung erging vorliegend in der Höhe des in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahmen i.H.v. 2.785.200 € abzüglich der gern. Art. 71 Abs. 3 GO bis zum Ende des Haushaltsjahres 2019 bzw. bis zum Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 fortgeltenden, noch nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 1.385.200 €. Hiernach ergibt sich ein genehmigungspflichtiger Bestandteil des Gesamtbetrags der vorgesehenen Kreditaufnahmen i.H.v. 1.400.000 €.
Die Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2019 erfolgte am 28.12.2018 und trat am 01.01.2019 in Kraft. Somit gab es zu keinem Zeitpunkt eine haushaltslose Zeit.
Da die Gemeinde Schäftlarn um zeitnahe Genehmigung der Kreditaufnahme gem. § 2 Abs. 1 der Haushaltssatzung gebeten hat, weisen wir darauf hin, dass die rechtsaufsichtliche Behandlung des Wirtschaftsplans der Gemeindewerke Schäftlarn nicht Bestandteil dieses Bescheids ist.
Hinsichtlich der kommunal- und kommunalwirtschaftsrechtlichen Ordnungsmäßigkeit des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs ergeht eine gesonderte Mitteilung. Der Bescheid ist als Anlage beigefügt.
Datenstand vom 14.02.2024 19:48 Uhr