Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses Hohenschäftlarn


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 04.06.2019 ö informativ 9.2

Sachverhalt

Die Bauantragsunterlagen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Hohenschäftlarn liegen mittlerweile in der Bauverwaltung vor. 
Da sich das geplante Gebäude vollständig an die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 48 hält, wird der Antrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt. 

Datenstand vom 14.02.2024 20:07 Uhr