Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses Hohenschäftlarn
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 04.06.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) | Sitzung des Gemeinderates | 04.06.2019 | ö | informativ | 9.2 |
Sachverhalt
Die Bauantragsunterlagen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Hohenschäftlarn liegen mittlerweile in der Bauverwaltung vor.
Da sich das geplante Gebäude vollständig an die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 48 hält, wird der Antrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt.
Datenstand vom 14.02.2024 20:07 Uhr