Beratung und Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB für den Bereich östlich der Schorner Straße in Hohenschäftlarn
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 11.12.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 28.11.2019 beantragen die Eigentümer des Grundstückes Fl.Nr. 86 die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Sinne des § 13 b BauGB für diesen Bereich oder alternativ den Erlass einer Einbeziehungssatzung. Die Anträge sowie Auszug aus dem Flächennutzungsplan und der Lageplan liegen den Mitgliedern des Gemeinderates vor.
Der Erlass einer Einbeziehungssatzung scheidet nach Auffassung der Bauverwaltung aus, da der angrenzende Bereich überwiegend nicht durch eine bauliche Nutzung geprägt ist und die Satzung daher in den Außenbereich auskragen und diesen nicht einbeziehen würde.
Möglich wäre -befristet bis 31.12.2019- die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Sinne des § 13 b BauGB.
Sollte dieses Instrument angedacht werden, wäre auch eine Überplanung der Fl.Nr. 86/5 sinnvoll.
Als Problem könnte sich die Erschließung der Fläche erweisen, da bisher lediglich ein Geh- und Fahrtrecht an der südlichen Grenze des Grundstückes Fl.Nr. 398 besteht.
Ein weiteres Problem könnten die geplanten -landwirtschaftlich privilegierten- Bauvorhaben auf den östlich angrenzenden Grundstücken darstellen.
Zudem wären -wie im Bereich Stehbründlweg- ggfs. Flächen für öffentliche Zwecke der Gemeinde zu sichern.
Hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise könnte -aus Fristgründen- zunächst der Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Anschließend müssten die angesprochenen Problempunkte geklärt werden.
Diskussionsverlauf
Herr von Hoyos ist der Auffassung, dass die Aufstellung eines Bebauungsplanes für diesen Bereich nicht erfolgen sollte, um den vorhandenen Ortsrand nicht anzugreifen. Frau Reitinger verweist auf die ungesicherte Erschließung.
Herr Fürst äußert, dass eine Bebauung der gegenständlichen Flächen den Ortsrand erst vernünftig abschließen würde und befürwortet die Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, für die Grundstücke Fl.Nrn. 86, 86/5 und 398 (Teilfläche) einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufzustellen. Vor Einleitung des Verfahrens wird die Verwaltung beauftragt, Verhandlungen zur Umsetzung der Regelungen bei der Ausweisung von neuen Baugrundstücken analog dem Baugebiet Stehbründl zu führen. Parallel sind von den Antragstellern Vorschläge für eine sinnvolle verkehrstechnische Erschließung der Flächen zu unterbreiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 7
Datenstand vom 14.02.2024 20:23 Uhr