Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 50 "südlich der Schmidgasse"; Vorstellung der aktuellen Planungen sowie Beratung und Beschluss zum weiteren Verfahren


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 11.12.2019 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat am 18. April 2018 und 25. Juli 2018 aufgrund eines (weiteren) Bauantrages auf dem Grundstück Fl.Nr. 68 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich südlich der Schmidgasse beschlossen und anschließend eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes erlassen.
In mehreren Besprechungen, zuletzt am 18.11.2019, zusammen mit den Grundstückseigentümern, deren rechtlichem Vertreter sowie den Architekten der Bauherren ergab sich aufgrund des Zuerwerbs der Grundstücke Fl.Nrn. 63 und 63/5 (Starnberger Straße 30 „Dröscher“) eine neue Lösung zur Bebauung der Grundstücke. 
Die formlose Planung sieht die Zufahrt zum Grundstück Fl.Nr. 68 (Schmidgasse 7) nunmehr über die Staatsstraße 2071 (Starnberger Straße) in eine Tiefgarage vor. In der Tiefgarage sollen sowohl die erforderlichen Stellplätze für die Neuplanung auf dem Grundstück Fl.Nr. 68, als auch die bestehenden Stellplätze auf dem Grundstück Fl.Nr. 63 untergebracht werden. Zudem ist auf dem dann freiwerdenden Parkplatzgelände Starnberger Straße 30 ein weiteres Wohngebäude geplant, dessen erforderliche Stellplätze ebenfalls zum Teil in der Tiefgarage untergebracht werden sollen. Insgesamt ergibt sich nach der (nicht prüfbaren) Stellplatzberechnung ein Bedarf von 62 Stellplätzen. Hergestellt werden sollen 56 Stellplätze in der Tiefgarage und 7 Stellplätze oberirdisch.
Der Grundstückseigentümer möchte in Erfahrung bringen, ob diese Grobplanung die grundsätzliche Zustimmung des Gemeinderates erhalten könnte, bevor er weiter in die Detailplanung einsteigt. 
Aus Sicht der Bauverwaltung ist insbesondere die geänderte Erschließung über die Starnberger Straße besonders zu begrüßen. Des Weiteren ist zu begrüßen, dass auf dem Grundstück Fl.Nr. 68 außer dem genehmigten Sechsspänner und einem neuen Treppenhaus mit Aufzug für das Bestandsgebäude kein weiteres Gebäude mehr geplant ist. 
Mit welcher Größe und Höhe das zusätzlich geplante Gebäude auf dem derzeitigen Parkplatz Fl.Nr. 63 errichtet werden kann, sollte noch offengehalten werden. 
Unter diesen Bedingungen könnte aus Sicht der Bauverwaltung ein Signal gesendet werden, dass zu dieser Bebauung -unter Einhaltung der Örtlichen Bauvorschrift zur Ortsgestaltung- das gemeindliche Einvernehmen und eine Ausnahme von der Veränderungssperre möglich erscheinen.   

Diskussionsverlauf

Herr Fürst ist der Meinung, dass lediglich die geänderte Erschließung positiv anzusehen ist. Die geplante Bebauung ist seiner Auffassung nach zu massiv. Daher sollte die weitere Planung dem laufenden Bebauungsplanverfahren vorbehalten bleiben. Herr Lankes schließt sich der Meinung von Herrn Fürst an. Herr Waldherr ergänzt noch, dass das auf dem Grundstück Fl.Nr. 63 geplante Gebäude deutlich kleiner und mindestens ein Geschoß niedriger werden muss. 
Herr von Hoyos erklärt, dass eine Ausnahme von der Veränderungssperre nicht in Aussicht gestellt werden sollte, damit dem Bebauungsplanverfahren nicht vorgegriffen wird.    

Beschluss

Der Gemeinderat steht dem Bebauungskonzept grundsätzlich positiv gegenüber. Größe und Höhenentwicklung des zusätzlich auf dem Grundstück Fl.Nr. 63 vorgesehenen Gebäudes bleiben dem weiteren Verfahren vorbehalten und sind gegenüber dem Konzept deutlich zu reduzieren. Die Stellplätze für die Gewerbebetriebe im Bestandsgebäude Starnberger Straße 30 sind überwiegend oberirdisch zu belassen. Bei der Planung ist zudem auf die Einhaltung der Örtlichen Bauvorschrift zur Ortsgestaltung zu achten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2024 20:23 Uhr