Beratung und Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet nördlich der Straße Am Wagnerfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2020 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Da die Genehmigung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für Feuerwehr/Bauhof und Gewerbegebiet mit Bescheid des Landratsamtes vom 28.02.2019 genehmigt wurde, besteht seither die Möglichkeit, einen Bebauungsplan für eine gewerbliche Nutzung des Grundstückes Fl.Nr. 313/17 aufzustellen. 
Die Bauverwaltung empfiehlt, dass gesamte Grundstück, also auch den Bereich die derzeit durch Skater-Park und Soccer-Five-Platz genutzt sind, zu überplanen, damit später ggfs. Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden sind. Die aktuelle Nutzung dieser Teilflächen ist davon nicht betroffen. 
Dadurch könnten örtlichen Gewerbebetrieben entsprechende Parzellen zum Kauf angeboten werden.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Schreiben vom 21.04.2020 folgenden Antrag zu diesem Tagesordnungspunkt eingereicht: 
„Der Beschluss sieht vor, das Gebiet als Gewerbegebiet festzusetzten. Eine andere Art der
Nutzung ist anschließend nicht mehr möglich. Darüber hinaus gibt es einen Antrag zum Erwerb eines Grundstückes auf der Fläche aus der Mitte des Gemeinderates.
Sollten diese Beschlüsse gefasst werden ist eine Entwicklung mit einem städtebaulichem
Konzept, über die Nutzung eines Gewerbegebietes hinaus, für diesen Bereich praktisch nicht mehr möglich.
In den Klausuren, zuletzt am 23.4.2018, zur Gewerbe- und Ortsentwicklung mit den Handlungsräumen in Ebenhausen um den Edeka und das Gebiet um den Schäftlarner Bahnhof ging es ebenfalls um das Gebiet Starnberger Straße / Wagnerfeld.
Neben der Suche nach Gewerbeflächen ging es um andere Nutzungsüberlegungen und
Nutzungskonzepte. Wir sprachen auch über Flächen für eine Mehrzweckhalle und Standortalternativen je nach Grundstücksverfügbarkeiten.
In dem Protokoll vom 23.4.20 Seite 20 sind Ergebnisse zum weiteren Vorgehen, Unter anderem ist dort im Bezug auf die Mehrzweckhalle/Sporthalle erwähnt:
„Das Thema der Kosten aber vor allen das Thema der Grundstückverfügbarkeit ist sehr entscheidend, für welche Vorgehensweise sich die Gemeinde entscheidend.“
Variante A: 1-fach Turnhalle plus MZH im Bereich Wangnerfeld
Variante B: 1,5-fach Turnhallte ohne MZ-Halle im Bereich der Schule
„Ein Fahrplan mit Zeit- und Ablaufplan zur Steuerung des langfristigen städtebaulichen Umbaues als Orientierungshilfe wäre hilfreich.“
und Ergänzend wurden weitere Schritte festgelegt:
u.a.
„Termin mit der Städtebauförderung im Gemeinderat soll zeitnah erfolgen, in
nichtöffentlicher Sitzung noch vor der Sommerpause Ende 06 Anfang 07/2018“
Die Grünen brachten das Thema Mehrzweckhalle währende des letzten Wahlkampfes zur Sprache und schlugen Überlegungen vor, eine Sporthalle am Wagnerfeld, im Anschluss an die bestehenden Sportanlagen, zu bauen.
Auch mit dem Hintergrund, dass die Grundstückverhandlungen hinter der Tennishalle gescheitert sind und aktuell kein anderes Grundstück zur Verfügung steht.
Aus diesen Ansätzen und Überlegungen ist es mir nicht verständlich, dass eine Entscheidung über die Vergabe einer Fläche jetzt ohne diese Überlegungen zu berücksichtigen, durchgesetzt werden soll.
Des Weiteren halten wir die Vergabe eines Teiles des Grundstückes ohne transparente Vergabekriterien für bedenklich, besonders mit dem Hintergrund, dass es mehrere Bewerber für Gewerbeflächen gibt.
Darüber hinaus hat diese Entscheidung auch Konsequenzen auf die Planungen der Turnhalle an der Schule in Ebenhausen. Denn wenn perspektivisch keine Lösung für den TSV gefunden werden kann, ist es nötig die Turnhalle an der Schule dementsprechend größer zu planen
Aus diesen genannten Gründen halten wir es für sinnvoll und zielführend den neuen Gemeinderat über diese städtebaulichen Entwicklungen mit einem Konzept, in Abstimmung mit dem TSV und den Bedarfen der Schulturnhalle, auf diesem Gebiet entscheiden zu lassen und den Tagesordnungspunkt zu vertagen.
Weiter soll zeitnah ein Termin mit der Städtebauförderung gefunden werden um zügig zu Entscheidungen zu kommen.“ 
Zunächst begründet Herr Lankes den Antrag seiner Fraktion noch einmal mündlich und schlägt vor, auch den TSV Schäftlarn zu diesem Thema einzubinden. 
Der Vorsitzende entgegnet, dass der Gemeinderat in den angesprochenen Klausurtagungen eine noch größere Gewerbegebietsausweisung an dieser Stelle vorgesehen habe. 
Herr Waldherr schlägt vor, heute nur den Aufstellungsbeschluss zu fassen und die Art der Nutzung später festzulegen.
 Frau Reitinger erläutert, dass bei Anträgen zur Geschäftsordnung keine Diskussion zulässig sei. 
Anschließend erfolgt die Abstimmung über den Vertagungsantrag. 
Herr Mock nimmt wegen persönlicher Beteiligung an Beratung und Abstimmung nicht teil. 
Beschluss:
Der Tagesordnungspunkt wird abgesetzt. 
Abstimmung: 8:12 
Herr Lankes erläutert noch einmal, weswegen er und seine Fraktion derzeit keinen Aufstellungsbeschluss fassen möchten. Er verweist darauf, dass es dabei um einen größeren Umgriff gehe und eine Nutzung auch für eine Mehrzweckhalle möglich sein könnte. Ein heutiger Beschluss brächte diesbezüglich nur Einschränkungen. Vorher sollte eine umfassende Beratung über die Nutzung der Fläche erfolgen und die städtebaulichen Überlegungen zu Ende gebracht werden. Er wolle damit nichts verhindern. 
Der Vorsitzende entgegnet, dass die Entscheidung, diese Fläche als Gewerbegebiet auszuweisen, bereits in der Klausurtagung und bei der Änderung des Flächennutzungsplanes gefallen sei. Damals habe es keine anderen Vorschläge für die Nutzung des Grundstückes gegeben. 
Herr Fürst erläutert, dass die Aussage von Herrn Lankes grundsätzlich richtig sei, bei der Flächennutzungsplanänderung jedoch klar entschieden wurde, dort ein Gewerbegebiet auszuweisen. Eine Gesamtplanung halte er für übertrieben. Er verweist darauf, dass der Bedarf für örtliche Betriebe vorhanden sei und auch kleine Schritte sinnvoll sein können. 
Herr Waldherr schlägt vor, den Bebauungsplan zu erstellen und für die Planung ggfs. zusammen mit einem Planer einen Workshop zu veranstalten. 
Frau Reitinger verweist ebenfalls auf die Festlegungen in der Klausurtagung. 
Herr Lankes erläutert, dass er keinen Gesamtplan für die Gemeinde wolle, sondern nur für den gegenständlichen Bereich. Er begrüße den Vorschlag von Herrn Waldherr. Zudem solle ein Grundstückstausch mit dem Staatlichen Bauamt angedacht werden. 
Frau Kötzner-Schmidt erläutert, dass sie für beide Vorschläge (Gewerbegebiet und Standort Mehrzweckhalle) offen sei und Überlegungen angestellt werden sollten, ob beides möglich wäre. Sie schlage daher vor, die Art der Nutzung vorerst noch nicht als Gewerbegebiet festzulegen. 
Frau Dichtl spricht Herrn Lankes und die im Antrag geäußerte mangelnde Transparenz an und entgegnet, dass hier nichts eingefädelt worden sei und Gewerbebetriebe wichtig seien.
Frau Kötzner-Schmidt stellt zum Beschlussvorschlag der Verwaltung den Änderungsantrag, dass die Art der Nutzung nicht als Gewerbegebiet festgesetzt wird.  
Herr Waldherr beantragt, das Grundstück Fl.Nr. 313/5, das als Salzlager für die Straßenmeisterei genutzt wird, in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit einzubeziehen. 
Beschluss: 
Das Grundstück Fl.Nr. 313/5 wird in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufgenommen. 
Abstimmung: 14:6
Herr Lang stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte, sodass über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt wird. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, für die Grundstücke Fl.Nrn. 313/17 und 313/5 einen qualifizierten Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Die Art der Nutzung wird als Gewerbegebiet festgesetzt. Mit der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs wird die Arbeitsgruppe für Landnutzungsplanung in Polling/Etting beauftragt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 10

Datenstand vom 14.02.2024 19:06 Uhr