Tektur zum Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Wohnhauses, Auenstraße 1, Fl.Nr. 275/10, BA 2020/40 T1


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss, 14.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Bau-, Planungs- und Ortsentwicklungsausschuss 14.09.2020 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im FNP als Dorfgebiet (MD) dargestellt und befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 47 „Auenstraße“ in der Fassung vom 21.03.2018.
Aufgrund der Überschreitung der Abstandsflächen der östlichen Außenwand über die Straßenmitte wurde im südlichen und nördlichen Teil des Gebäudes im Obergeschoss um jeweils ca. 50 cm zurückgenommen, so dass die Abstandsflächen nach Angaben des Planers nun eingehalten werden.

Diskussionsverlauf

Herr Metz bemängelt die Situierung der drei Längsstellplätze an der Auenstraße. Die Läge wäre unglücklich gewählt, da bei einem Einwachsen der innen gepflanzten Hecke die auf den Stellplätzen abgestellten Pkw unweigerlich Straßenraum mit in Anspruch nehmen würden. Im Übrigen ist die Auenstraße sehr eng, so dass bei einer Umsetzung der Bauvorhaben zu befürchten sei, dass Feuerwehr, Rettungsfahrzeuge und die Müllabfuhr nicht durchkommen könnte.
Herr Dr. Ruhdorfer entgegnet, dass die Auenstraße nicht die einzige schmalere Straße im Gemeindegebiet wäre.
Der Erste Bürgermeister stellt fest, dass das beantragte Vorhaben nunmehr die Festsetzungen des Bebauungsplans und die Vorgaben der ÖBV einhält, so dass ein Anspruch auf die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens besteht.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

Datenstand vom 14.02.2024 19:38 Uhr