Antrag der CSU-Fraktion zur Geschwindigkeitsbeschränkung auf der St2071 von Wangen nach Neufahrn
Daten angezeigt aus Sitzung:
Umwelt- und Mobilitätsausschuss, 26.10.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die CSU-Fraktion stellt mit Schreiben vom 09.10.2020 den Antrag, bei der Verkehrsbehörde des Landratsamtes München auf eine durchgehende, einheitliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf der St2071 von Wangen nach Neufahrn hinzuwirken.
Begründung:
Das Landratsamt Starnberg hat die St2071 von Wangen bis zur Landkreisgrenze auf 70 km/h beschränkt, siehe Bilder im Anhang. Die restliche Strecke von etwa 400 m von der Landkreisgrenze bis zum Ortseingang von Neufahrn ist nicht beschränkt und damit mit 100 km/h befahrbar. Da in diesem kurzen Abschnitt zwei Zufahrten zu Pferdehöfen und die Zufahrt zur Pumpstation der Abwasserentsorgung liegen, ist auch in diesem Bereich die Beschränkung auf 70 km/h notwendig. Zudem wird die Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer in die Ortschaft gesenkt und die Verkehrssicherheit bei der Überquerungshilfe für den Rad- und Fußweg am Ortseingang erhöht. Nicht zu vernachlässigen ist auch der ökologische Aspekt, der erhöhte Spritverbrauch und CO2 Ausstoß bei dieser kurzen Beschleunigungsstrecke!
Diskussionsverlauf
Herr Zattler unterstreicht, dass es sich um einen sinnvollen Vorschlag handelt, allerdings fehle auch nach Süden ebenfalls noch eine Geschwindigkeitsbegrenzung.
Beschluss
Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, bei der Verkehrsbehörde des Landratsamtes München auf eine durchgehende, einheitliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf der St2071 von Wangen nach Neufahrn hinzuwirken.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.02.2024 19:40 Uhr