Bauantrag auf Errichtung eines Wohngebäudes, Flnr. 543/2 Gmrk. Schönau (Graf-Arco-Str. 2)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.06.2023 ö beschließend 6

Beschluss

Für den Bauantrag der BGL Immobilien GmbH auf Errichtung eines Wohngebäudes wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Das gesamte Anwesen ist an die gemeindliche Trinkwasserversorgung anzuschließen. Für das neu zu errichten geplante Wohngebäude ist ein eigener Wasserhausanschluss herzustellen. Die Kosten hierfür hat die Antragstellerin zu tragen.  
Das gesamte Anwesen ist an die gemeindliche Kanalisation anzuschließen.
Die anfallenden Oberflächenwasser müssen auf dem Baugrundstück schadlos beseitigt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.07.2023 16:44 Uhr