Bauantrag auf Abbruch des bestehenden Wohnhauses; Errichtung eines neuen Wohnhauses, Flnr. 673/41 Gmrk. Schönau (Waldhauserstr. 35)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 30.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 30.03.2021 ö beschließend 4

Beschluss

Für den Bauantrag von Herrn Christof Brandner auf Abbruch des bestehenden Wohnhauses und Errichtung eines neunen Wohnhauses wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Das gesamte Anwesen ist an die gemeindliche Trinkwasserversorgung anzuschließen.
Die bestehende Wasserhausanschlussleitung darf nicht überbaut werden. Sollte eine Umverlegung der Leitung notwendig sein, hat die Kosten hierfür der Antragsteller zu tragen.
Das gesamte Anwesen ist an die gemeindliche Kanalisation anzuschließen.
Die anfallenden Oberflächenwasser müssen auf dem Baugrundstück schadlos beseitigt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.10.2021 09:19 Uhr